Novellierung 2016: Jugendmedienschutzstaatsvertrag tritt voraussichtlich im Oktober 2016 in Kraft
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder stellt eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien, wie beispielsweise Internet, Fernsehen und Hörfunk dar, dessen Ziel es ist, einen einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, zu gewährleisten, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.
Nachdem der Überarbeitungsversuch im Jahr 2010 aufgrund von heftiger Kritik an den Änderungsplänen gescheitert war, liegt mit Inkrafttreten im Oktober diesen Jahres die erste Novelle des JMSTV seit Einführung im Jahr 2003 vor. Die zeitgemäße Anpassung des Jugendschutzes an die heutige Realität soll sich insbesondere auch in einer Klassifizierung von Webseiten-Inhalten nach Altersklassen (ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren) wiederspiegeln. Dabei werden auch Online-Händler in die Pflicht genommen, dafür Sorge zu tragen, dass entwicklungsbeeinträchtigende Angebote (wie etwa Erotik-Angebote) von Kindern oder Jugendlichen der jeweiligen Altersstufe nicht wahrgenommen werden. Die Klassifizierung erfolgt dabei vor allem durch auf dem Computer installierten Filterprogrammen, die erkennen, ab welcher Altersstufe eine bestimmte Webseite unbedenklich ist. Wie dieser Pflicht jedoch konkret nachgegangen werden soll, ist in dem Entwurf hingegen nicht geregelt. Auch Eltern werden zukünftig stärker in die Pflicht genommen, Schutzprogramme, die bisher allerdings noch Sicherheitslücken bezüglich sozialer Netzwerke aufweisen, auf den Computern zu installieren, die von Minderjährigen genutzt werden.
Auch der Bund hat ein Diskussionspapier für ein Bundesgesetz entworfen, das den Jugendmedienschutz, der aktuell in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt ist, dem Jugendschutzgesetz und dem JMSTV, novellieren und den Jugendschutz insgesamt vereinheitlichen soll. Momentan sind sich Bund und Länder hinsichtlich der Kompetenzen des Jugendmedienschutzes jedoch noch nicht einig, sodass diesbezüglich noch Diskussionen zu erwarten sind.