D64: weitere Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei „exzessiv, willkürlich und wirkungslos“ und würde unverhältnismäßig in das Fernmeldegeheimnis eingreifen. Daher habe das Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. (D64) eine sofortige Außerkraftsetzung des Gesetzes verlangt. Ferner könne das Gesetz als „Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen“ gesehen werden, wenn – wie gefordert – auch der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz uneingeschränkt auf die gespeicherten Daten zugreifen könnten.
„Wir sind davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und haben deshalb in Karlsruhe eine gründliche Prüfung beantragt“, sagten die Vorsitzenden des Digitalvereins Valentina Kerst und Nico Lumma. Dieser Meinung sind auch einige Rechtsanwälte. Sie sehen insbesondere das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten gestört, wenn dem Staat die Möglichkeit gegeben wird, die Telekommunikation umfassend zu überwachen. Dadurch sei insbesondere das Recht auf freie Ausübung des Berufs verletzt.