D64: weitere Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

26. Januar 2016
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rot umrandetes Warnschild, auf dem zu sehen ist, wie ein Fuß auf die Bremse tritt, darunter steht Vorratsdatenspeicherung

Das Mitte Dezember 2015 neu in Kraft getretene Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung trifft deutschlandweit auf Kritik. Bereits am Tag des Inkrafttretens legten mehrere Rechtsanwälte Verfassungsbeschwerden ein. Nun klagt der Verein D64 und spricht sich damit gegen das von Justizminister Heiko Maas und SPD-Chef Sigmar Gabriel maßgeblich mitbestimmte Gesetz aus.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei „exzessiv, willkürlich und wirkungslos“ und würde unverhältnismäßig in das Fernmeldegeheimnis eingreifen. Daher habe das Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V. (D64) eine sofortige Außerkraftsetzung des Gesetzes verlangt. Ferner könne das Gesetz als „Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen“ gesehen werden, wenn – wie gefordert – auch der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz uneingeschränkt auf die gespeicherten Daten zugreifen könnten.

„Wir sind davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und haben deshalb in Karlsruhe eine gründliche Prüfung beantragt“, sagten die Vorsitzenden des Digitalvereins Valentina Kerst und Nico Lumma. Dieser Meinung sind auch einige Rechtsanwälte. Sie sehen insbesondere das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten gestört, wenn dem Staat die Möglichkeit gegeben wird, die Telekommunikation umfassend zu überwachen. Dadurch sei insbesondere das Recht auf freie Ausübung des Berufs verletzt.

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