Wie weit dürfen Chatkontrollen gegen Kindesmissbrauch gehen?

26. September 2022
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Chatverlauf auf Smartphone

Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der im Namen des Kinderschutzes erhebliche Dateneingriffe von Messenger-Diensten nicht nur erlauben, sondern zu diesen verpflichten soll.

Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, um gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorzugehen. Dieser stellt umfassende Chatkontrollen in Aussicht: Anbieter von Messenger-Diensten sollen verpflichtet werden können, weitreichende Datenabschöpfungen von Nutzern vorzunehmen und private Nachrichten ihrer Nutzer wieder rechtmäßig nach Darstellungen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger scannen. Volker Wissing, Minister für Digitales, hält den Entwurf für „nicht hinnehmbar“ und verweist auf das deutsche Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses. Auch die Grünen meldeten verfassungsrechtliche Bedenken an. Innenministerin Faeser begrüßt das Vorhaben der EU und erklärte es zu ihrer „persönlichen Herzensangelegenheit“.

Auch außerhalb der Parteienlandschaft gilt der Entwurf weitreichend als verfehlt. Die GI (Gesellschaft für Informatik) hält ihn für „einen massiven Eingriff in die geschützte Online-Kommunikation von Kindern“. Auch der Präsident der GI warnt: was als noble Maßnahme gegen Kindesmissbrauch gedacht war, dürfe nicht zu einem Mittel der Totalüberwachung werden.

Es wurde eine Petition gegen genannten Entwurf ins Leben gerufen, in der mittlerweile rund 100.000 Unterzeichner die zuständigen Organe aufforden, anstelle von Chatkontrollen „tatsächlichen“ Schutz von Kindern voranzutreiben. Gemeldete Vorfälle müssten demnach gezielter verfolgt werden.

 

 

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