TikTok klagt gegen Teile des Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und insbesondere der § 3a NetzDG sind ein Mittel zur Bekämpfung von Hassbotschaften und Falschnachrichten im Netz. Es geht vor allem um strafbare Inhalte, die auf sozialen Netzwerken kursieren. Durch die neue Reichweite der Norm soll das Bundeskriminalamt effektiver und schneller gegen illegale Inhalte vorgehen können.
Proteste der Social-Media-Seiten
Es wird zur Aufgabe von Betreiber der Social-Media-Kanäle strafbare Inhalte innerhalb der ersten 24 Stunden aus dem Netz zu löschen und die Nutzerdaten der Verfasser eigenständig an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Bisher wurden Nutzerdaten lediglich auf Anfrage des Bundeskriminalamts weitergegeben. Die Social-Media Betreiber beklagen, dass ihnen mit der selbstständigen Strafverfolgung extreme Anforderungen aufgebürdet werden.
TikTok ist nicht die erste bekannte Webseite, die Klage einreicht. Bereits im Sommer haben andere Seiten wie Facebook, Google und YouTube gegen die extreme Aufgabenerweiterung und die weitreichende Herausgabe von Nutzerdaten Klage eingelegt.