TikTok klagt gegen Teile des Netzwerkdurchsetzungsgesetz

31. Januar 2022
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
393 mal gelesen
0 Shares
Mann tippt auf einem Laptop. Darüber schweben Sprechblasen mit "Idiot!" "Looser!" uvm.

Die Social-Media-Plattform TikTok erhebt Klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Insbesondere gegen den § 3a NetzDG der Webseitenbetreiber verpflichtet Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzugeben. Bereits Facebook und Google haben gegen den Paragraphen und dessen Rechtsfolgen Klage eingereicht.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und insbesondere der § 3a NetzDG sind ein Mittel zur Bekämpfung von Hassbotschaften und Falschnachrichten im Netz. Es geht vor allem um strafbare Inhalte, die auf sozialen Netzwerken kursieren. Durch die neue Reichweite der Norm soll das Bundeskriminalamt effektiver und schneller gegen illegale Inhalte vorgehen können.

Proteste der Social-Media-Seiten

Es wird zur Aufgabe von Betreiber der Social-Media-Kanäle strafbare Inhalte innerhalb der ersten 24 Stunden aus dem Netz zu löschen und die Nutzerdaten der Verfasser eigenständig an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Bisher wurden Nutzerdaten lediglich auf Anfrage des Bundeskriminalamts weitergegeben. Die Social-Media Betreiber beklagen, dass ihnen mit der selbstständigen Strafverfolgung extreme Anforderungen aufgebürdet werden.

TikTok ist nicht die erste bekannte Webseite, die Klage einreicht. Bereits im Sommer haben andere Seiten wie Facebook, Google und YouTube gegen die extreme Aufgabenerweiterung und die weitreichende Herausgabe von Nutzerdaten Klage eingelegt.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a