Bundesrat mit Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von „Deepfakes“ – Bundesregierung nicht überzeugt
Bundesrat mit Gesetzesentwurf
Der Bundesrat reagiert auf diese futuristische Entwicklung mit einem Gesetzesentwurf: Konkret soll die „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ zukünftig einen neuen Straftatbestand des Strafgesetzbuches darstellen. Dadurch soll das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen sowie das Vertrauen in die Demokratie und die Medien geschützt werden. Der Entwurf sieht Ausnahmen für „überwiegend berechtigte Interessen“ vor. Dies sei unter anderem bei Deepfakes zu Forschungszwecken oder zur Darstellung von Kunst gegeben.
Bundesregierung nicht überzeugt
Entgegen der Ansicht des Bundesrats argumentiert die Bundesregierung, dass die aktuellen Vorschriften des Strafgesetzbuches ausreichenden Schutz bieten, sodass es einer solchen Neueinführung nicht Bedarf. Bei den beschriebenen Missbräuchen hinsichtlich Deepfakes kämen Strafbarkeiten nach § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte) und § 187 StGB (Verleumdung) in Betracht. Überdies sei der Wortlaut des Gesetzesentwurfes zu unbestimmt.
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit eigenem Vorschlag
Die BRAK kritisiert ebenfalls die konkrete Formulierung und Reichweite der Norm. Daher reagiert sie mit einem vermittelnden Vorschlag: Eine Ergänzung des bereits vorhandenen § 201a StGB. Dabei soll ein Deepfake nur unter Strafe stehen, wenn es dazu geeignet ist, dem Abgebildeten erheblich zu schaden.