Kein Bruce Willis durch KI

08. Dezember 2025
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Park mit Hollywood Hügel

Ein Youtuber ahmte mittels KI die bekannte Stimme des Synchronsprechers Manfred Lehmann nach und verwendete diese ohne dessen Einwilligung für seine Videos. Das LG Berlin II verurteilte ihn nun zur Zahlung eines fiktiven Honorars.

Hollywood Star Bruce Willis ist mehreren Generationen von Filmfans hinlänglich bekannt. Ob als Butch Coolidge in Pulp Fiction, John McClane in Stirb Langsam oder Mr. Nobody in Fast & Furious. Seine markante Stimme wird ihm hierbei in den deutschen Versionen von dem Synchronsprecher Manfred Lehmann verliehen. Aufgrund der Unverkennbarkeit der Stimme ist der Berliner Schauspieler und Sprecher längst auch für Werbungen gefragt, in denen es besonders markant werden soll.

Klage gegen einen Youtuber 

Nun hat ein Youtuber mittels KI die bekannte Stimme des Synchronsprechers Manfred Lehmann nachgeahmt und für seine Videos genutzt. Als Lehmann davon erfuhr, verklagte er den Youtuber vor dem Landgericht (LG) Berlin II auf Zahlung in Höhe von insgesamt 4.000 Euro. Mit Erfolg.

KI-Nachahmung ist ein Eingriff 

Das Landgericht Berlin hat vor wenigen Tagen ein wichtiges Signal für den Umgang mit KI-Technologien und Persönlichkeitsrechten gegeben. Es hat in seinem Urteil vom 20. August entschieden, dass auch die Stimme eines Synchronsprechers durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt ist und daher nicht durch Systeme mit Künstlicher Intelligenz nachgeahmt und anschließend öffentlich verwendet werden darf. Die unerlaubte Nutzung einer solchen KI-Stimme verletze dieses Recht des Sprechers, was unter anderem Schadensersatzansprüche begründen kann.

Entscheidend war dabei nicht, dass es sich um eine exakte Kopie der Originalstimme handelte. Vielmehr sei die Ähnlichkeit bewusst so stark gewesen, dass ein Teil des Publikums annehmen musste, der bekannte Synchronsprecher habe dem Inhalt zugestimmt. Das Gericht befand, dass die kommerzielle Nutzung der Stimme im Vordergrund stand, um die Klickzahlen des YouTube-Kanals zu steigern und so den Web-Store zu bewerben.

Auch der Einwand des Youtubers, dass das Video satirisch gewesen sein soll (Ausnahme des § 23 KUG), half ihm nicht. Denn das Video machte sich nicht über den 80-jährigen Synchronsprecher Lehmann (oder seine Stimme) lustig, sondern nutzte die Stimme um sich über andere Inhalte lustig zu machen. Die Kammer ging daher davon aus, dass die Bekanntheit der Stimme genutzt wurde, um das Video attraktiver zu machen und möglichst viele Views zu generieren.

Fiktive Lizenzgebühr 

Den Anspruch auf Schadenersatz begründete das Gericht mit dem Konzept der fiktiven Lizenzgebühr: Wer das Persönlichkeitsmerkmal eines anderen ohne Erlaubnis für kommerzielle Zwecke nutzt, muss sich an dem wirtschaftlichen Wert festhalten lassen, den er damit schafft. Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr bemisst sich laut LG anhand des Honorars, das Lehmann für die Leistungen in Rechnung gestellt hätte.

Insgesamt stärkt das Urteil so die Rechte von Synchronsprechern und anderen prominenten Persönlichkeiten im digitalen Zeitalter.

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