EU-Verfahren: Ist der Einsatz von Googles KI rechtswidrig?

13. Januar 2026
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Chatbot_Konversation

Seit Oktober 2025 verwendet Google den KI-Modus bei der Suche auch in Deutschland. Nun hat die EU-Kommission verkündet, dass ein Verfahren gegen Alphabet eingeleitet wurde, um dem Verdacht nachzugehen, ob die KI-Praxis wettbewerbswidrig ist.

Bei dem von der EU-Kommission eingeleiteten Verfahren handelt es sich zunächst um eine formelle Untersuchung, ob ein möglicher Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt. Es soll also geklärt werden, inwiefern der Einsatz der Künstlichen Intelligenz durch Google Auswirkungen auf den Wettbewerb hat. Im Raum steht insofern das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung.

Google benutzt KI-Modelle in zweierlei Hinsicht: Es gibt die schon länger eingeführte KI-Übersicht, mit der eine generierte Zusammenfassung geliefert wird. Diese wird oberhalb der klassischen Suchergebnisse angezeigt und soll dem Nutzer eine schnelle Übersicht über das Thema liefern. Zudem führte Google Anfang Oktober 2025 den sog. KI-Modus ein, bei dem man auf die Fragen des Nutzers im Stile eines Chatbots Antworten ausgegeben werden. Zu diesem kommt man über eine eigene Schaltfläche neben den Bildern und Videos.

 

Der Vorwurf

Die EU-Kommission hat in der Pressemitteilung erklärt, dass die Verwendung der KI-gestützten Suche auf zwei Arten gegen Wettbewerbsrecht verstoßen könnte. Einerseits könnten die dargestellten Informationen von Seiten oder Urhebern stammen, die der Nutzung durch KI nicht zugestimmt haben oder die dafür nicht entlohnt werden. Hierbei werden sowohl die KI-Übersicht als auch der KI-Modus überprüft.

Andererseits geht es um die Nutzungsbedingungen von Youtube. Diese enthalten eine Passage, in denen es Google erlaubt wird, die hochgeladenen Videos zum Training von generativer KI zu benutzen. Dabei fehlt es nicht nur an der Möglichkeit, Videos auch ohne diese Zustimmung hochladen zu dürfen, sondern auch an einer angemessenen Vergütung für die Urheber. Zusätzlich lässt Google die Entwickler anderer KI-Modelle die Videos nicht als Trainingsmaterial nutzen.

 

Wie es weitergeht

Die Vizepräsidentin Teresa Ribera erklärte die Entscheidung damit, dass der technologische Fortschritt nur mit Einhaltung der vorherrschenden Regeln einhergehen dürfe. Mit der Verkündung der Verfahrenseröffnung wurde gleichzeitig betont, dass noch kein Nachweis eines Verstoßes erfolgt sei. Zudem gäbe es keinen konkreten zeitlichen Rahmen für den Abschluss dieses Verfahrens. Bei dem Nachweis eines Verstoßes könnte Google eine hohe Geldbuße drohen, wie sie die Kommission jüngst bei einer Entscheidung gegen das Unternehmen bereits verhängte.

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