Anti-SLAPP – gegen Einschüchterung und Schikane
SLAPP-Klage
Die SLAPP-Klagen sind Einschüchterungsklagen, die darauf abzielen, kritische Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. „SLAPP“ steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation.
Immer wieder müssen sich vor allem Journalisten und Wissenschaftler dem finanziellen und psychischem Druck unbegründeter Klagen stellen.
Anti-SLAPP-Richtlinie
Daher wurde Anfang des Jahres 2024 die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU verabschiedet. Damit sollen Personen, die sich öffentlich äußern, vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren geschützt werden.
Eine SLAPP-Klage liegt nach dem Gesetzesentwurfs vor, wenn der Hauptzweck des Rechtsstreits darin besteht, die Beteiligung des Beklagten am öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren und der fragliche Rechtsstreit unter Berücksichtigung aller Umstände missbräuchlich geführt wird. Eine Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess ist beispielsweise die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichen eines Artikels in einer Zeitung, ein Post in den sozialen Netzwerken oder die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Mai 2026 Zeit die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
Umsetzung des Gesetzes in Deutschland
Die Vorgaben der EU wurden im Gesetzesentwurf nach dem 1:1-Prinzip umgesetzt. Die Richtlinie wird daher nur auf grenzübergreifende Streitigkeiten angewandt.
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert den Entwurf als unzureichend, da innerdeutsche Fälle davon nicht erfasst sind. Auch andere Stimmen hoffen auf nationale Regelungen zu Problemen wie ungerechtfertigte Abmahnungen oder überzogene Gerichtskosten.


