EU-Kommission leitet Verfahren gegen X ein

13. Januar 2025
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Weil auf X Falschinformationen über die Hamas-Angriffe kursieren und die EU-Kommission nach Befragung des Online-Dienstes Zweifel an der Einhaltung der Vorgaben des Digital Services Acts hat, wird nun ein förmliches Verfahren gegen X eingeleitet.

Nachdem die EU-Kommission in Brüssel bereits im Oktober vergangenen Jahres Antworten vom Online-Dienst X eingefordert hat, um überprüfen zu können, ob diese illegale Inhalte verbreitet, leitet die Kommission nun ein förmliches Verfahren ein.

Gründe

Dass die EU-Kommission nun ein förmliches Verfahren gegen X eingeleitet hat beruht insbesondere auf dem Vorwurf, dass auf X  „illegale Inhalte“ geteilt worden sein sollen.  Konkret handelt es sich sogenannte „Fake News“, also gezielte Falschinformationen und irreführende Beiträge sowie Beiträge mit Gewaltaufrufen. Außerdem soll X gegen Transparenzrichtlinien verstoßen haben. Untersucht wird nun u.a. wie X mit Beschwerden umgegangen ist. Das bedeutet konkret, ob X genug getan hat, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern, sowie ob ausreichend Möglichkeit bestand, illegale Inhalte zu melden.

Rechtlicher Hintergrund

Grundlage der Vorwürfe ist der im November 2022 in Kraft getretene Digital Service Act (DSA). Die EU möchte mit dem Digital Services Act (DSA) rechtswidrige Inhalte im Internet effizienter bekämpfen. Dadurch soll ein verbesserter Grundrechtsschutz im Netz garantiert und ein sichereres und vertrauenswürdigeres Online-Umfeld geschaffen werden. Zu diesem Zweck legt der DSA allen Online-Vermittlungsdiensten umfassende Pflichten auf. Das gilt nicht nur für sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen (Very Large Online Platforms / Search EnginesVLOPs und VLOSEs), sondern grundsätzlich für alle Online-Vermittlungsdienste.

Der DSA verlangt einen Melde- und Aktionsmechanismus für solche Fälle. Das sogenannte „Community Notes“-System von X wird angeschaut. Damit können Nutzer Anmerkungen zu Beiträgen schreiben, die potenziell irreführend sind. Außerdem heißt es: „Die Untersuchung betrifft mutmaßliche Unzulänglichkeiten beim Zugang von Forschern zu den öffentlich zugänglichen Daten von X, wie in Artikel 40 des DSA vorgeschrieben, sowie Unzulänglichkeiten im Anzeigen-Repository von X.“ Und abschließend schreibt die Kommission, werde untersucht, ob die Benutzeroberfläche von X irreführend sind – „insbesondere in Bezug auf die mit bestimmten Abonnementprodukten verbundenen Häkchen, die sogenannten Blue Checks.“ Diese standen vor der Übernahme von X durch Elon Musk für die Echtheit eines Kontos, inzwischen sind sie schlicht käuflich.

Bei Verstößen gegen die DSA-Pflichten drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 6 % des weltweiten Vorjahresumsatzes und weitere Sanktionen.

Das Ergebnis des Verfahrens soll abschließend die Fragen klären, ob Verstöße in den Bereichen „Risiko-Management, Inhalts-Moderation, Dark Patterns, Transparenz von Werbung und Zugang zu Daten für Wissenschaftler“ vorliegen.

Einschätzung

Für Beobachter war es bereits nur noch eine Frage der Zeit, wann die Kommission eingreifen würde. X hat offensichtlich viele Verpflichtungen des DSA nicht eingehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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