Abmahnung der Red Bull GmbH durch die TALIENS Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen an „RED BULL“ und „VERLEIHT FLÜGEL“

19. März 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der Red Bull GmbH, ausgesprochen durch die TALIENS Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen eines Online-Shops Markenrechtsverletzungen begangen zu haben.

Die Abmahnung der Red Bull GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der TALIENS Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen eines Online-Shops Bekleidung anbieten soll, die mit geschützten Marken der Red Bull GmbH bedruckt sind. Dies verwirkliche mehrere Markenrechtsverletzungen.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 3.591,20 (zzgl. 19% MwSt.) geltend gemacht. Diesen Betrag errechnen die TALIENS Rechtsanwälte anhand eines Streitwertes von EUR 300.000,00. Im Rahmen der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung setzt die Gegenseite bei einer künftigen, schuldhaften Zuwiderhandlung unseres Mandanten eine Vertragsstrafe von EUR 5.100,00 an.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Red Bull GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

 

 

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