Abmahnung des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. wegen unlauterer Werbung an natürlicher grüner Pflaume

05. Dezember 2023
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Uns liegt eine Abmahnung des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, einen Wettbewerbsverstoß an dem Produkt „Natürliche grüne Pflaume“ begangen zu haben.

Die Abmahnung des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. im Einzelnen

In der Abmahnung wird erläutert, dass unser Mandant unzulässige gesundheitsbezogene Angaben verwendet und dadurch gegen die VO 1924/2006/EG verstoßen haben soll. Außerdem soll die Werbung aufgrund fehlender wissenschaftlicher Belege irreführend sein und daher gegen § 11 LFGB i.V.m. Art. 7 LMIV verstoßen.

 

Die Gegenseite macht daher einen Unterlassungsanspruch geltend. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Hinzukommend wird der Ersatz entstandener Aufwendungen in Höhe von 416,50€ eingefordert.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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