Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an der Serie „Adventure Time: Fionna and Cake“

05. Dezember 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc., ausgesprochen durch die Frommer Legal Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an der Serie "Adventure Time: Fionna and Cake" begangen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Frommer Legal Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant mithilfe eines sog. Filesharing-Programms mehrere Folgen der Serie „Adventure Time: Fionna and Cake“ unerlaubt angeboten und dabei einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19a UrhG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben eine entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben bietet die Gegenseite ein außergerichtliches Vergleichsangebot, verbunden mit einer Zahlung in Höhe von EUR 1.200,00, an. Außerdem werden Rechtsverfolgungskosten von EUR 308,60 gefordert. Diesen Betrag errechnen die Frommer Legal Rechtsanwälte anhand eines Gesamtgegenstandswertes von EUR 2.200,00. Insgesamt macht die Gegenseite somit EUR 1.508,60 geltend.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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