Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

29. Januar 2024 Top-Urteil

Amazon haftet und hat Prüfpflichten bei falschen Angaben seiner Händler

Mann sitzt vor Laptop und schaut Amazon Prime Days an
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.12.2023, Az.: 6 U 154/22

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass Amazon weitreichende Prüf- und Beseitigungspflichten bei Verstößen gegen den EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte zukommen, wenn zuvor andere Verstöße im Rahmen des „Notice and take down“-Verfahren bekannt wurden. Die Wettbewerbszentrale hatte bemängelt, dass vegane Milchersatzprodukte mit als „Milch“ bezeichnet wurden, welche auf den ersten Hinweis zwar entfernt wurden, aber Amazon eine weitere Prüfungs- und Beseitigungspflicht ablehnte und weitere Angebote mit dieser Bezeichnung auftauchten. Das OLG Frankfurt am Main hat nun eine Prüf- und Erfolgsabwendungspflicht ebenfalls bei Verstößen gegen formale Marktverhaltensregeln, wie dem EU-Bezeichnungsschutz für Milchprodukte, angenommen, was eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten aus § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Aufgrund der Bedeutung, der diese weiten Prüfpflichten, die auch andere große Internetkonzerne betreffen könnte, zukommt, hat das OLG die Revision zum BGH zugelassen.

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20. November 2023 Top-Urteil

Direktnachrichten in sozialen Netzwerken sind elektronische Post i.S.d. § 7 UWG

E-Mail Werbung
Beschluss des OLG Hamm vom 17.05.2023, Az.: 18 U 154/22

Der Begriff der elektronischen Post i.S.d. § 7 UWG ist im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, nämlich der Schutz der Privatsphäre vor unerwünschter Direktwerbung, weit auszulegen. Daher fallen nicht nur klassische Formen darunter, wie E-Mail oder SMS, sondern auch Nachrichten über Social-Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp. Im vorliegenden Fall ging es zwar um den Nachrichtendienst eines Immobilienportals, welches kein Social-Media-Dienst ist, jedoch ist die Funktionsweise hier dieselbe gewesen.

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16. Februar 2023 Top-Urteil

Wettbewerbsrechtliche Zurechnung von „Affiliate“-Betreibern

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Urteil des BGH vom 26.01.2023, Az.: I ZR 27/22

Wettbewerbswidrige Webseiten mit „Affiliates-Links“ sind dem Betreiber nicht zuzurechnen. Sog. „Affiliates“ steht es im Rahmen eines Amazon-Partnerprogramms zu, Links auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen, die auf Angebote der Handelsplattform Amazon verweisen. Bei Kaufabwicklung über einen solchen Link erhält der „Affiliate“ eine anteilige Provision. Mangels einer Beherrschung des Risikobereichs sowie einer Einflussmöglichkeit Amazons auf die Webseite des „Affiliate“, sei laut BGH kein zurechnungsbegründendes Beauftragtenverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG gegeben. Dafür spreche außerdem das Eigeninteresse, das der „Affiliate“ durch das Generieren von Provision verfolgt.

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05. Dezember 2022 Top-Urteil

Internetanbieter müssen Zahlungsmöglichkeiten entgeltfrei anbieten

Urteil des BGH vom 28.07.2022, Az.: I ZR 250/20

Wird auf einer Preisvergleichs-Website im Auswahlmenü ein Preis angegeben, der nur bei einer oder wenigen (nicht gängigen) Zahlmethoden zutrifft, und ist der Preis bei der Zahlung mit anderen Zahlungsmitteln höher, so ist dies unzulässig. Auch der Einwand des Beklagten, dass es sich lediglich um eine Servicepauschale handle, ändere daran nichts. Dies stelle aus Sicht des Verbrauchers ebenfalls ein Entgelt dar, so der BGH. Im vorliegenden Fall wurde auf einer Flugvergleichs-Website in der Vergleichsansicht ein Preis angegeben, der nur bei Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte zutraf und bei spätere Auswahl einer anderen Zahlmethode anstieg.

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10. November 2022 Top-Urteil

Online-Bewertungen nur mit einem leistungsbezogenen, geschäftlichen Kontakt zulässig

Bewertung mit einem Stern auf blauem Hintergrund
Urteil des OLG Stuttgart vom 31.08.2022, Az.: 4 U 17/22

Eine Bewertung einer Leistung auf einer Online-Plattform ist nur dann wirksam, wenn auch ein leistungsbezogener, tatsächlicher Kontakt stattgefunden hat. Durch die Bewertungen soll eine Markttransparenz gegeben sein und dem Leser die Möglichkeit gegeben werden, sich eine Meinung über die Leistung zu bilden. Es muss also davon ausgegangen werden, dass der Bewerter selbst die Leistung in Anspruch genommen hat. Wenn ein solcher leistungsbezogener, geschäftlicher Kontakt nicht vorlag, ist die Bewertung rechtswidrig, da sie die Leistung des Bewerteten unzulässig herabsetzt.

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12. August 2022 Top-Urteil

BGH zu den Grenzen kommunaler Internetportale

Mann sitzt vor Laptop auf dem ein Blog geöffnet ist
Urteil des BGH vom 14.07.2022, Az.: I ZR 97/21

Ein Verlag klagte gegen eine Stadt, die ein Internetportal betreibt, das nicht nur zur Veröffentlichung amtliche Mitteilungen, sondern auf für redaktionelle Inhalte genutzt wird. Der Verlag klagte auf Unterlassung, da ihrer Meinung nach die Grenzen der zulässigen kommunalen Öffentlichkeitsarbeit überschritten werden und wegen Verletzung des Gebots der Staatsferne der Presse ein Wettbewerbsverstoß vorliege (§ 3a UWG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 GG). Der BGH wies die Revision zurück. Das Gericht stellte fest, dass es bei Online-Informationsangeboten – im Gegensatz zu Druckerzeugnissen – weniger auf das Verhältnis zwischen zulässigen und unzulässigen Beiträgen ankommt. Maßgebend für eine Gesamtbetrachtung ist vor allem, ob durch die das Gebot der Staatsferne verletzende Beiträge das Gesamtangebot geprägt wird.

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06. Mai 2022 Top-Urteil

Garantieangaben für Online-Händler in relevanten Fällen verpflichtend

Das Wort Garantie wird durch eine Lupe vergrößert.
Urteil des EuGH vom 05.05.2022, Az.: C‑179/21

Der EuGH klärte die Frage, inwieweit eine Pflicht für Online-Händler besteht über die Herstellergarantie von Produkten zu informieren. Hintergrund war ein Fall, in dem eine Gesellschaft auf Amazon ein Produkt anbot. Auf der Seite des Angebots war unter „weitere technische Informationen“ ein Link aufzufinden, der zu einem Produktinformationsblatt des Herstellers führte, auf welchem sich auch Angaben zur Garantie befanden. Ein Mitbewerber der Gesellschaft war der Meinung, dass keine ausreichenden Angaben zur Garantie gemacht wurden, weshalb dieser Klage erhob. Der EuGH stellte klar, dass keine grundsätzliche Pflicht für Händler besteht, Angaben über die Herstellergarantie zu machen. Sollte der Verbraucher jedoch ein berechtigtes Interesse haben, besteh diese Pflicht schon. Ein solches berechtigtes Interesse liege dann vor, wenn die Informationen über die Garantie für den Verbraucher relevant sind, um zu entscheiden, ob er eine vertragliche Bindung mit dem Unternehmen eingehen möchte.

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23. Februar 2022 Top-Urteil

Irreführende Werbeangaben über zusammengesetzte Garantie

Eine Hand hält eine Sprechblase mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.11.2021, Az.: 6 U 121/21

Die Betreiberin einer Internetplattform, die gewerbliche Verkäufer und Käufer von generalüberholten Elektrogeräten zusammenbringt, warb mit einer Garantie von 36 Monaten. Ein durchschnittlicher Verbraucher erwartet danach eine selbstständige Garantie von 36 Monaten durch die Betreiberin der großen Plattform. Tatsächlich setzt sich diese allerdings aus der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten durch den Verkäufer und einer erst im Anschluss daran startenden Garantie von 12 Monaten durch die Plattform selbst zusammen. Das erschwert die Abwicklung bei Mängeln für den Käufer rechtlich und tatsächlich sehr, zumal dieser nun auch das Risiko einer möglichen Insolvenz des kleineren Verkäufers tragen muss. Die Werbung ist somit irreführend, woran auch das Angebot einer „Streitschlichtung“ durch die Plattform-Betreiberin nichts ändert. Das OLG Frankfurt würde die Werbung nur dann als zulässig bewerten, wenn durch einen Sternchenverweis auf nähere Modalitäten hingewiesen werden würde.

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21. Januar 2022 Top-Urteil

Pauschale Mahnkosten unzulässig

Man hält Stempel mit Mahnungsaufschrift in der Hand
Beschluss des OLG Hamburg vom 22.12.2021, Az.: 15 U 14/21

Das OLG Hamburg hat es dem Versandunternehmen Otto untersagt, seinen Kunden kommentarlos eine pauschale monatliche Mahngebühr zu berechnen. Es bestätigte damit die vorhergehende Entscheidung des Landgerichts und stärkt gleichzeitig die Verbraucherrechte. Ein Anspruch des Unternehmens ergebe sich weder aus dem Gesetz noch aus dem Vertragsverhältnis. Es handle sich auch nicht um eine bloße Rechtsauffassung oder schlichte Meinungsäußerung, sondern um eine unwahre Angabe.

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29. November 2021 Top-Urteil

„Inbox Advertising“: Nur mit Einwilligung der Nutzer

Laptop mit E-Mail-Symbol
Urteil des EuGH vom 25.11.2021, Az.: C-102/20

Der EuGH hat entschieden, dass das sogenannte „Inbox Advertising“ als Nachricht zur Direktwerbung einzustufen ist, weshalb eine Einwilligung der betreffenden Nutzer notwendig ist. Beim „Inbox Advertising“ werden den Nutzern Werbeeinblendungen in ihren privaten E-Mail-Postfächern angezeigt. Die Werbeanzeigen erscheinen in der Liste der E-Mails der Nutzer und unterscheiden sich optisch von diesen nur dadurch, dass das Datum durch die Angabe „Anzeige“ ersetzt wird, dass kein Absender angezeigt wird und der Text grau hinterlegt ist. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Einwilligung der Nutzer vorlag, muss nun der BGH klären.

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