Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“

20. November 2020 Top-Urteil

240 Abmahnungen im Jahr sind Indiz für Rechtsmissbrauch

Geöffneter Brief enthält eine Abmahnung
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 25.09.2020, Az.: 6 U 57/20

Um von einem Rechtsmissbrauch bei einer Vielzahl von Abmahnungen auszugehen bedarf es zwar immer einer Abwägung der Umstände des konkreten Einzelfalls, jedoch könne eine hohe Anzahl von Abmahnungen innerhalb eines gewissen Zeitraums den Missbrauch indizieren. Im konkreten Fall wurden 243 Abmahnungen innerhalb eines Jahres ausgesprochen. Aufgrund der hohen Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen, der Tatsache, dass die gerügten Verstöße die Abmahnende nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzte und weil die gerügten Verstöße größtenteils Formalverstöße darstellten, handele es sich um einen Rechtsmissbrauch, so das OLG Frankfurt.

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12. März 2020 Top-Urteil

Nur Wetterwarnungen dürfen kostenlos und werbefrei angeboten werden

Wetter auf dem Smartphone
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 12.03.2020, Az.: I ZR 126/18

Das Angebot von Wettberichten in der „WarnWetter-App“ des Deutschen Wetterdiensts (DWD) ist als geschäftliche Handlung anzusehen. Bei den Regelungen, welche Leistungen der DWD gegen Vergütung und welche er entgeltfrei erbringen darf, handelt es sich um sog. Marktverhaltensregelungen, deren Verletzung wettbewerbswidrig ist. Demnach darf der DWD nur Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten. Für alle darüber hinaus gehende Informationen muss der DWD entweder eine Vergütung verlangen oder die App über Werbeeinnahmen finanzieren.

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11. November 2019 Top-Urteil

Rechtsdokumentengenerator darf nicht weiterbetrieben werden

Ordner zur Rechtsberatung mit Stift im Vordergrund
Urteil des LG Köln vom 08.10.2019, Az.: 33 O 35/19

Einem Verlag, der keine Erlaubnis besitzt, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, wurde untersagt, einen sogenannten digitalen Rechtsdokumentengenerator zu betreiben. Dieser konnte benutzt werden, um verschiedene Verträge zu erstellen, Kunden mussten nur einige Fragen beantworten, um genau den Vertrag zu erhalten, der zu ihren Bedürfnissen passte. Dies sah das Gericht als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz an, da die Beklagte keine Erlaubnis hatte, derartige rechtsberatende Tätigkeiten durchzuführen. Denn durch den Generator führte die Beklagte eine rechtliche Prüfung und Subsumtion des Einzelfalls durch. Dass dies quasi automatisiert war, ist unerheblich, da jemand den Generator dahingehend programmieren musste.

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25. Juli 2019 Top-Urteil

Vielzahl von Abmahnungen durch Verbraucherverbände sind kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten

Briefe Stapel
PM Nr. 91/2019 zum Urteil des BGH vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18

Das intensive Abmahnverhalten eines nach § 4 Abs. 1 UKlaG in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragenen Verbraucherverbands ist nicht rechtsmissbräuchlich, sofern der Verbraucherschutz durch Marktüberwachung als Verbandszweck nicht lediglich vorgeschoben ist. Es ist dahingehend nebensächlich, ob mit den vielen Unterlassungsklagen auch Einnahmen erzielt werden, wenn zumindest auch Verbraucherinteressen durchgesetzt werden. Von der Anzahl der Abmahnungen kann nicht sofort auf eine Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden.

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26. Juni 2019 Top-Urteil

Bestellverfahren mittels „Amazon Dash Button“ verletzt Informationspflichten

Order Now Button
Urteil des OLG München vom 10.01.2019, Az.: 29 U 1091/18

Bestellvorgänge anhand von Amazon Dash Buttons, die per Knopfdruck eine Warenbestellung über das Internet auslösen, sind in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu intransparent und damit rechtswidrig. Bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr muss insbesondere die Zahlungspflichtigkeit der Bestellung hinreichend gekennzeichnet sein, etwa durch den Zusatz „zahlungspflichtig bestellen“. Zudem wird der Verbraucher bei der Verwendung der Dash Buttons nicht unmittelbar vor der Bestellung über wesentliche Eigenschaften der bestellten Ware und den Gesamtpreis informiert. Die Mitteilung der entsprechenden Informationen vor der ersten Bestellung und deren Abrufbarkeit im Internet genügen dabei nicht, da die Pflichtinformationen vor jeder konkreten Bestellung zur Verfügung gestellt werden müssen.

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21. Mai 2019 Top-Urteil

Nutzung von WLAN-Router für WLAN-Hotspots ohne Kundenzustimmung

WIFI Signal
Urteil des BGH vom 25.04.2019. Az.: I ZR 23/18

In der Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, liegt keine unzumutbare Belästigung im Sinne von §7 Abs. 1 Satz 1 UWG, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und sie auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.

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25. Februar 2019 Top-Urteil

Zu schottisch – Glen Buchenbach ist irreführend

Barkeeper schenkt Whiskey in vier Gläser mit Eiswürfel
Urteil des LG Hamburg vom 07.02.2019, Az.: 327 O 127/16

Ob die Bezeichnung „Glen“ irreführend ist hängt allein davon ab, ob die Gefahr besteht, dass der Verbraucher bei einem derart bezeichneten Whisky an einen Scotch Whisky denkt. Beim Verbraucher wird durch den Begriff der Eindruck erweckt, dass der so benannte Whisky ein Scotch Whisky sei. Hinzu kommt, dass es sich bei Whiskys, welche mit „Glen“ bezeichnet sind, fast ausschließlich um Scotch Whisky handelt. Die Verwendung des Zeichens „Glen Buchenbach“ für einen in Deutschland hergestellten Whisky ist demzufolge in jedem werblichen Umfeld irreführend.

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23. Oktober 2018 Top-Urteil

Werbeblocker II: Internet Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

Adblock Zeichen: Hand auf rotem Schild
Urteil des BGH vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

a) Das Angebot einer Software, die Internetnutzern ermöglicht, beim Abruf mit Werbung finanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, ist keine unlautere zielgerichtete Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG. Dies gilt auch, wenn das Programm die Freischaltung bestimmter Werbung solcher Werbetreibender vorsieht, die dem Anbieter des Programms hierfür ein Entgelt entrichten.

b) Das Angebot einer Werbeblocker-Software stellt auch keine aggressive geschäftliche Handlung im Sinne des § 4a Abs. 1 UWG gegenüber den Unternehmen dar, die an der Schaltung von Werbung interessiert sind.

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22. Oktober 2018 Top-Urteil

Die Bezeichnung eines Bieres als „bekömmlich“ stellt eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Pärchen in bayerischer Tracht prostet sich mit Bierkrügen zu
Urteil des BGH vom 17.05.2018, Az.: I ZR 252/16

a) Das in Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vorgesehene Verbot gesundheitsbezogener Angaben für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent ist nicht auf Angaben auf Behältnissen beschränkt, in denen diese Getränke vertrieben werden, sondern gilt auch für gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung für derartige Getränke.

b) Der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erfasst jeden Zusammenhang, der eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs des Lebensmittels impliziert. Eine gesundheitsbezogene Angabe liegt außerdem dann vor, wenn mit der Angabe zum Ausdruck gebracht wird, der dauerhafte Verzehr eines Lebensmittels sei der Gesundheit nicht abträglich.

c) Wird in der Werbung Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent als "bekömmlich" bezeichnet und versteht der angesprochene Verkehr diesen Begriff im konkreten Zusammenhang als "gut oder leicht verdaulich", liegt darin eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe.

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19. Juli 2018 Top-Urteil

Amazon-Suche: Ergebnisse dürfen auch vom Marken-Suchbegriff abweichende Produkte anzeigen

Laptop-Symbol, auf dessen Bildschirm eine Lupe abgebildet ist
Urteil des BGH vom 15.02.2018, Az.: I ZR 138/16

a) Derjenige, der eine Internetseite technisch betreibt und für die dort vorgehaltene seiteninterne Suchmaschine verantwortlich ist, benutzt Marken als Schlüsselwörter im Rahmen seiner eigenen kommerziellen Kommunikation, wenn er die Auswahl der in einer Trefferliste angezeigten Suchergebnisse aufgrund einer automatisierten Auswertung des Kundenverhaltens veranlasst und die Anbieter der in den Ergebnislisten angezeigten Waren auf den Inhalt der Trefferliste keinen Einfluss nehmen können.

b) Kann ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer bei einer Trefferliste, die von einer seiteninternen Suchmaschine nach Eingabe eines mit einer Marke identischen Zeichens als Suchwort erzeugt wird, nicht oder nur schwer erkennen, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen, ist die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt.

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