Abmahnung des „Verband sozialer Wettbewerb e.V.“ wegen mehreren Wettbewerbsverstößen im Rahmen eines Online-shops
Die Abmahnung des „Verband sozialer Wettbewerb e.V.“ im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben des „Verband sozialer Wettbewerb e.V.“ wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen eines Online-shops Waren anbietet, ohne den Grundpreis je Mengeneinheit bei einem Getränk bzw. die Textilfaserzusammensetzungen bei einem Pullover anzugeben. Dies stelle ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bzw. das Textilkennzeichnungsgesetz und damit zugleich ein Wettbewerbsverstoß dar. Überdies soll unser Mandant mehrere Fehler bei der Widerrufsbelehrung für Verbraucher gemacht haben. Auch dies sei wettbewerbswidrig.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 238,00 geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des „Verband sozialer Wettbewerb e.V.“
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.