Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Astérix et Obélix: l’Empire du Milieu“
Die Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Frommer Legal Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant mithilfe eines sog. Filesharing-Programms den Film „Astérix et Obélix: l’Empire du Milieu“ unerlaubt angeboten und dabei einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19a UrhG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben bietet die Gegenseite einen außergerichtlichen Vergleich, verbunden mit einer Zahlungsforderung von EUR 700,00, an. Zudem werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 235,80 geltend gemacht. Diesen Betrag errechnen die Frommer Legal Rechtsanwälte anhand eines Gesamtgegenstandwertes von EUR 1.700,00. Insgesamt summiert sich die Forderungssumme somit auf EUR 980,60.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der LEONINE Licensing GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.