Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an Barbie

15. Februar 2024
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Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc., ausgesprochen durch die Frommer Legal Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "Barbie" begangen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen

In der Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc., ausgesprochen durch die Frommer Legal Rechtsanwälte, wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Barbie“ begangen zu haben. So soll über den Internetanschluss unseres Mandanten mit Hilfe des Filesharing-Programms bittorrent der Film „Barbie“ bzw. Teile desselben im Internet angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein. Damit hätte unser Mandant das geistige Eigentum der Warner Bros. Entertainment Inc. verletzt, da er eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie eine illegale öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG verwirklicht hätte.

 

Die Warner Bros. Entertainment Inc. macht daher einen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG geltend, wozu unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird und ein entsprechendes vorgefertigtes Exemplar angehängt ist. Außerdem wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 700,00 Euro gefordert. Zuletzt verlangt die Gegenseite auch den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 235,80 Euro, die aus einem Streitwert von 1.700,00 Euro berechnet wurden.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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