Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

04. Februar 2005

Rügefrist für Mängel

Urteil des KG Berlin vom 04.02.2005, Az.: 5 W 13/05 Eine Regelung in Allgmeinen Geschäftsbedingungen beim Fernabsatz, die dem Käufer auferlegt, Mängel und Materialfehler an der Ware innerhalb einer Woche nach Empfang der Sendung zu melden, ist unwirksam.
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21. Dezember 2004

Vorlageverpflichtung der technischen Überprüfung eines Mobilfunkanschlusses

Urteil des AG Cochem vom 21.12.2004, Az.: 2 C 449/04 1. Wird gegen eine Mobilfunkrechnung Einwendung erhoben und teilt der Anbieter daraufhin mit, dass die durchgeführte technische Überprüfung keinen Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Abrechnung ergebe, so kann der Kunde mehr als zwei Jahre später die Vorlage der technischen Überprüfung nicht mehr verlangen. Im Rechtsstreit ist in diesem Fall von der gesetzlichen Vermutung auszugehen, dass die Verbindungsentgelte zutreffend ermittelt worden sind. 2. Ist die monatliche Abrechunung in den AGB eines Mobilfunkdiensteanbieters vorgesehen und wird darauf hingwiesen, dass die Abrechnung erst nach Übermittlung der Daten erfolgt, so handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist und der Anbieter kann trotz der späten Übersendung einer Rechnung seine Forderung geltend machen.
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16. Dezember 2004

Anforderungen an Internet-Werbung

Urteil des BGH vom 16.12.2004, Az.: I ZR 222/02 a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die besonderen Umstände der Werbung im Internet wie insbesondere der Umstand, daß der interessierte Internet-Nutzer die benötigten Informationen selbst nachfragen muß, sind bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit zu berücksichtigen. b) Ob mehrere Angaben auf verschiedenen Seiten eines Internet-Auftritts eines werbenden Unternehmens von den angesprochenen Verkehrskreisen als für den maßgeblichen Gesamteindruck der Werbung zusammengehörig aufgefaßt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
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03. November 2004

Zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei eBay

Urteil des BGH vom 03.11.2004, Az.: VIII ZR 375/03 Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen.
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03. November 2004

BGH stärkt Widerrufsrechte der Verbraucher bei Internet-Auktionen

Urteil des BGH vom 03.11.2004, Az.: VIII ZR 375/03 Mit Spannung wurde das Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 03. November 2004 zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen erwartet. Der BGH entschied jetzt, dass Verbraucher, die im Rahmen sogenannter Internet-Auktionen, wie z.B. ebay, Waren von gewerblichen Anbietern ersteigern, bei bestimmten Vertragsgestaltungen ein Widerrufsrecht zusteht. Diese Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung zu Internet-Auktionen. Wir haben bereits in eigenen Fällen zugunsten unserer Mandanten die Anerkennung von Widerrufsrechten bei gewerblichen Internet-Händler erstreiten können. Zudem liegen uns diesbezüglich auch interessante Fallkonstellationen vor, in denen der Verkäufer behauptet, er würde als Privatmann auftreten, anhand eindeutiger Kriterien, z.B. die großen Mengen der verkauften Waren, etc., konnten wir aber nachweisen, dass es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt
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08. Juli 2004

Irreführende Preisgestaltung eines Formulars

Urteil des BGH vom 08.07.2004, Az.: I ZR 142/02 Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars - "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" - geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, daß über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.
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01. Juli 2004

AG Aichach – Intrum Justitia Inkasso GmbH konnte Vertrag nicht nachweisen

Urteil des AG Aichach vom 01.07.2004, Az.: 2 C 0198/04 Das AG Aichach entschied in einem eigenen Rechtsstreit zu unseren Gunsten gegen die Klägerpartei Intrum Justitia Inkasso GmbH. Diese machte aus abgetretenem Recht eine Forderung gegen unsere Mandantin wegen angeblicher Telekommunikationsleistungen geltend. Unsere Mandantin habe im Oktober 2002 angeblich 0190er Rufnummern in Höhe von 733,73 € angewählt. Als Beweis wurde ein verkürzter Einzelverbindungsnachweis angeführt. Wir gingen jedoch davon aus, das kein Vertragsschluss vorlag, da unsere Mandantin die Nummern nicht angewählt hat und sich keiner Abgabe einer Willenserklärung bewusst war. Das AG Aichach hat unsere Argumentation insoweit bestätigt, als dass es der Intrum Justitia Inkasso GmbH nicht gelungen ist, den Nachweis eines Vertragsschlusses zu erbringen. Die Klage wurde daher zu unseren Gunsten abgewiesen. 
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24. Juni 2004

OLG Frankfurt a.M. – Zwangstrennungspflicht von Telefonverbindungen binnen einer Stunde

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.06.2004, Az.: 3 U 13/03 Mit Entscheidung vom 24.06.2004 hat das OLG Frankfurt a.M. das Urteil des Landgericht Gießen (Az 5 O 134/02) folgendermaßen abgeändert und neu gefasst: Wer Telefonkommunikationsdienstleistungen erbringt, muss sicherstellen, dass Telefonverbindungen zu 0190-Service-Nummern nach einer Stunde abgeschaltet werden (Pressemitteilung OLG Frankfurt a.M. vom 01.07.2004). Der Netzbetreiber hatte geltend gemacht, dass er ohne vertragliche Beziehungen zu den Anbietern der 0190er-Rufnummer (Dienstebetreiber) keinen Einfluss auf die vom Anschluss des Beklagten aus aufgebauten Verbindungen nehmen könne. Eine zwangsweise Unterbrechung der Verbindung eines solchen Telefon-Providers sei nicht möglich. Das Landgericht Gießen ist dieser Argumentation gefolgt und hatte der Zahlungsklage in vollem Umfang stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das OLG Frankfurt a.M. diese Entscheidung abgeändert und der Klägerin lediglich das Nutzungsentgelt für eine Stunde zugesprochen. Dem Anschlussinhaber steht nach Auffassung des OLG in Höhe des eine Stunde überschreitenden Verbindungspreises ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht durch die Netzbetreiberin zu, mit dem er gegen die Entgeltforderung aufrechnen könne. 
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06. April 2004

Nachberechnung von SMS-Leistungen

Urteil des AG Dachau vom 06.04.2004, Az.: 3 C 1275/03 Bei zuverlässiger Begleichung der Rechnungen eines Handy-Kunden kann der Mobilfunkbetreiber für einen bereits abgerechneten Zeitraum wegen angeblicher Computerprobleme nicht weitere Gebühren geltend machen. Nur wenn sich der Mobilfunkbetreiber in der Rechnung oder seinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eine Nachforderung versehentlich nicht berücksichtigter Gebühren vorbehalten hat, kann eine Nachberechnung gerechtfertigt sein.
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