Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

08. September 2022

Blickfangwerbung kann nicht durch Fußnoten richtiggestellt werden

Sprechblase Werberecht
Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 747/22

Eine Blickfangwerbung die eine objektiv unzutreffende Werbeaussage enthält, ist auch dann als irreführend einzustufen, wenn der erzeugte Irrtum durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote richtiggestellt wird. Dies bekräftigte das OLG Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss und wies folgerichtig die Berufung der Beklagten, einer Verkäuferin von Einbauküchen, zurück.

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26. August 2022 Top-Urteil

Hinweis auf knappe Verfügbarkeit von Waren keine unlautere Werbung

Rabattaktion Plakate
Urteil des OLG Nürnberg vom 16.08.2022, Az.: 3 U 29/22

Das Werben für den Kauf von Lebensmitteln in Werbeprospekten unter Nennung konkreter Kaufpreise ist auch dann erlaubt, wenn einzelne beworbene Waren nicht in allen Filialen erhältlich sein sollen und wenn der Discounter den Verbraucher nicht am Blickfang der beworbenen Waren teilnehmend darüber informiert, wo der Verbraucher Informationen dazu einholen könne, in welchen Filialen die beworbenen Waren (nicht) verfügbar seien. Zudem ist auch der Hinweis auf ein begrenztes Angebot kein Indiz dafür, dass von vornherein eine unangemessene Menge in einem unangemessenen Zeitraum bereit gestellt wurde. Grund hierfür ist, dass es sich bei den Aussagen zum einen um Hinweise und zum anderen um Absicherungen davor handelt, dass Produkte trotz eigentlich angemessener Bevorratung aufgrund nicht vorhersehbarer Sonderumstände nicht überall und die ganze Zeit erhältlich sein können. Die Werbung ist folglich nicht als unlauter anzusehen, so das OLG Nürnberg.

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18. Juli 2022

EuGH: Wer darf Facebook verklagen?

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des EuGH vom 28.04.2022, Az.: C-319/20

Der EuGH klärte die Frage, ob ein Verband eines Mitgliedstaates der EU Verbraucherinteressen auch vertreten darf, wenn er nicht von einer konkret betroffenen Person dazu aufgefordert wurde. Dabei geht es in erster Linie um den Schutz der Verbraucher bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - also Datenschutz. Im vorliegenden Fall hat die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen Meta Platforms Ireland Limited (Facebook) geklagt, weil die Aufforderung zur Zustimmung personenbezogener Daten bei der Nutzung von Spielen von Drittanbietern auf Facebooks Website, sowie damit einhergehende Zustimmungen zu den AGB´s der Spieleanbieter, eine unlautere Geschäftspraxis darstellten, durch die Verbraucher benachteiligt würden. Der EuGH urteilte, dass der Verband auch dann klagen dürfe, wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Person verletzt wurde, ohne dass diese jedoch konkret individualisiert sein muss oder gar den Verband mit der Klage beauftragt wurde. Dies sei insbesondere der Fall, da hierdurch ein stärkerer Verbraucherschutz gewährleistet würde. Potenziellen Datenschutz-Lücken müsse auch dann begegnet werden können, wenn noch niemand konkret diese Verletzung "bemerkt" habe und dann zusätzlich rechtliche Schritte eingeleitet hat. Die Aufgabe der Überprüfung von Datenschutz-Auflagen sollte logischerweise nicht nur den Verbrauchern obliegen, sondern gerade durch dafür vorgesehene Institutionen und Verbände erfolgen können, die über die notwendige Expertise verfügen. Dieser Auffassung folgte auch der EuGH und stellte zudem fest, dass dadurch insbesondere die Daten von Kindern geschützt würden.

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01. Juli 2022

Wann besteht ein Anspruch auf Löschung einer Restschuldbefreiung nach der DSGVO?

Finger drückt auf eine rote Löschen-Taste
Urteil des KG Berlin vom 15.02.2022, Az.: 17 U 51/21

Einem Verbraucher steht kein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO bzgl. einer Restschuldbefreiung zu, wenn wie im vorliegenden Fall eine Wirtschaftsauskunftei diese speichert und ihr ein berechtigtes Interesse zusteht. Nach Ansicht des Gerichts bestünde dieses im Falle einer Kreditgewährung. Die Daten würden hierbei nur einer begrenzten Anzahl von Vertragspartnern des Verbrauchers zugänglich gemacht werden. Diese hätten ein berechtigtes Interesse an den Daten, um Aussagen über die Bonität des Verbrauchers als potentiellen Kreditnehmer treffen zu können.

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30. Juni 2022

Amazon: vergütete Rezensionen sind unlautere getarnte Werbung

Schild mit Kundenbewertung mit fünf Sternen
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.06.2022 Az.: 6 U 232/21

Stellt ein Online-Händler Rezensionen unter seinen angebotenen Artikeln als Gesamtbewertungsergebnis dar, so dürfen auch einzelne dieser Rezensionen nicht gegen Entgelt erbracht worden sein, insofern dies nicht ausdrücklich gekennzeichnet und für den Verbraucher erkennbar ist, so das OLG Frankfurt. Im vorliegenden Fall wurden im Rahmen des sogenannten „Early Reviewer Programs“ Kunden mit 1-3€ Amazon-Gutscheinen vergütet, wenn sie nach einem verifizierten Kauf eine Bewertung abgaben. Dabei war egal, ob die Bewertung mit 1- oder mit 5 Sternen abgegeben worden waren. Innerhalb der Bewertungen war nicht sichtbar, wie viele Bewertungen auf diese Weise „erkauft“ wurden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Bewertungen Käufer zu einer Entscheidung veranlassten, die sonst vielleicht nicht getroffen worden wäre und dies auch der verfolgte Zweck von Amazon ist, um seinen eigenen Absatz zu mehren. Auch der Einwand Amazons, Internetnutzern sei klar, dass das Gesamtbewertungsergebnis getürkt ist, überzeugte das Gericht nicht. Bei dem Käufer vorhandene Skepsis stelle keinen Freibrief dafür dar, beeinflusste Rezensionen zu verwenden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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14. Juni 2022

Einfluss gesetzlicher Definitionen auf das Verständnis von Werbebehauptungen

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Nürnberg vom 24.05.2022, Az.: 3 U 4652/21

Ein Unternehmen, das Krankenfahrten anbietet, darf nicht mit dem gesetzlich definierten Begriff "Krankentransporte" werben. Das OLG Nürnberg begründet seine Entscheidung damit, dass sich das Verständnis der Verbraucher nach der gesetzlichen Definition richte, welche deshalb davon ausgehen könnten, das Unternehmen hätte eine Genehmigung für Krankentransporte. Versteht ein Durchschnittsverbraucher die unwahre Angabe dennoch richtig, könnte es an der geschäftlichen Relevanz der Irreführung mangeln, da die Täuschungseignung keine Irreführungsvoraussetzung sei.

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23. Mai 2022 Top-Urteil

Das bloße Abstellen eines Pakets in Abwesenheit des Empfängers führt nicht zur Zustellung

männlicher Paketbote reicht ein Paket aus dem Laptop-Display
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 212/20

Der BGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob die AGB-Klausel eines Paket- und Expresszustelldienstes Verbraucher in einer unangemessenen Weise benachteilige. Die fragliche AGB-Klausel lautet wie folgt: "Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle abgestellt worden ist." Dies bejahte der BGH mit der Begründung, dass der Empfänger darüber verständigt werden müsse, wenn und wann das Paket an der genehmigten Stelle hinterlassen wurde. Eine solche Verständigung ist auch zumutbar, etwa durch eine E-Mail oder per App. Da die fragliche AGB-Klausel dies jedoch nicht vorsehe, werden die Verbraucher in einer unangemessenen Weise benachteiligt. Dies führe ferner dazu, dass der Zustelldienst sich selber von allen Risiken bei Verlust der Bestellung befreie.

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06. Mai 2022 Top-Urteil

Garantieangaben für Online-Händler in relevanten Fällen verpflichtend

Das Wort Garantie wird durch eine Lupe vergrößert.
Urteil des EuGH vom 05.05.2022, Az.: C‑179/21

Der EuGH klärte die Frage, inwieweit eine Pflicht für Online-Händler besteht über die Herstellergarantie von Produkten zu informieren. Hintergrund war ein Fall, in dem eine Gesellschaft auf Amazon ein Produkt anbot. Auf der Seite des Angebots war unter „weitere technische Informationen“ ein Link aufzufinden, der zu einem Produktinformationsblatt des Herstellers führte, auf welchem sich auch Angaben zur Garantie befanden. Ein Mitbewerber der Gesellschaft war der Meinung, dass keine ausreichenden Angaben zur Garantie gemacht wurden, weshalb dieser Klage erhob. Der EuGH stellte klar, dass keine grundsätzliche Pflicht für Händler besteht, Angaben über die Herstellergarantie zu machen. Sollte der Verbraucher jedoch ein berechtigtes Interesse haben, besteh diese Pflicht schon. Ein solches berechtigtes Interesse liege dann vor, wenn die Informationen über die Garantie für den Verbraucher relevant sind, um zu entscheiden, ob er eine vertragliche Bindung mit dem Unternehmen eingehen möchte.

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08. April 2022 Top-Urteil

„Buchung abschließen“ ist nicht gleich „zahlungspflichtig bestellen“

Grüne Taste auf Tastatur, auf der "Jetzt buchen" steht
Urteil des EuGH vom 07.04.2022, Az.: C‑249/21

Nachdem ein Verbraucher mehrere Hotelzimmer über booking.com reservieren wollte, klickte er auch „Buchung abschließen“. Als er zum reservierten Zeitpunkt nicht im Hotel erschien, verlangte dieses Stornierungskosten. Weil besagter Verbraucher nicht zahlte, zogen die Eigentümer des Hotels vor Gericht. Dieses Gericht stellte daraufhin dem EuGH die Frage, ob es im Rahmen eines Bestellvorgangs zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages auf elektronischem Wege nur darauf ankommt, dass die Beschriftung des Bestellbuttons vom Sinn her der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ entspricht, oder alle Begleitumstände mit zu berücksichtigen sind. Der EuGH wies darauf hin, dass es allein auf die Beschriftung der Schaltfläche zur Buchung ankommt. Diese muss so formuliert sein, dass für den Verbraucher klar ist, dass er mit Anklicken des Buttons eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Es ist nun an dem vorlegenden Gericht zu entscheiden, ob „Bestellung abschließen“ im deutschen Sprachgebrauch der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ aus der Richtlinie 2011/83 sinngemäß entspricht.

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01. April 2022

Keine irreführende Werbung bei riskanten Kapitaleinlagen

Haus-Symbol, das für Immobilie stehen soll erscheint auf einem Screen. Mann in Anzug und Krawatte berührt dieses Symbol
Pressemitteilung zum Urteil des OLG München vom 15.04.2021, Az.: 29 U 2664/20

Wenn im Rahmen einer „Immobilien-Kapitalanlage“ damit geworben wird, dass Anleger sich so eine Grundschuld ins amtliche Grundbuch eingetragen lassen können, es sich tatsächlich aber nicht um eine besonders sichere Geldanlage, sondern um eine riskante Inhaberschuldverschiebung handelt, stellt dies eine irreführende Werbung dar.

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