Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

20. Dezember 2021

Check24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl bei Versicherungsvergleich hinweisen

Preisvergleich / Münzenstapel mit Würfeln
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 06.05.2021, Az.: 2-03 O 347/19

Das Vergleichsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Haftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Ein Versicherungsmakler muss grundsätzlich sämtliche Versicherer, bei denen das Risiko des Versicherungsnehmers untergebracht werden kann, in seine Analyse mit einbeziehen. Will der Makler bestimmte Versicherer, beispielsweise solche, von denen er keine Courtagezahlung erwarten kann, von einer Vergleichsübersicht ausschließen, muss er seine Beratungsgrundlage nach § 60 Abs. 1 S. 2 VVG entsprechend reduzieren und dies dem Versicherungsnehmer ausdrücklich mitteilen. Ein Versicherungsinteressent erwarte bei der Nutzung eines Vergleichsportals eine tendenziell vollständige Einbeziehung der am Markt befindlichen Produkte. Nur so sei eine individuelle und ausgewogene Marktuntersuchung und Abwägung der Angebote durch den Verbraucher möglich.

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29. November 2021 Top-Urteil

„Inbox Advertising“: Nur mit Einwilligung der Nutzer

Laptop mit E-Mail-Symbol
Urteil des EuGH vom 25.11.2021, Az.: C-102/20

Der EuGH hat entschieden, dass das sogenannte „Inbox Advertising“ als Nachricht zur Direktwerbung einzustufen ist, weshalb eine Einwilligung der betreffenden Nutzer notwendig ist. Beim „Inbox Advertising“ werden den Nutzern Werbeeinblendungen in ihren privaten E-Mail-Postfächern angezeigt. Die Werbeanzeigen erscheinen in der Liste der E-Mails der Nutzer und unterscheiden sich optisch von diesen nur dadurch, dass das Datum durch die Angabe „Anzeige“ ersetzt wird, dass kein Absender angezeigt wird und der Text grau hinterlegt ist. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Einwilligung der Nutzer vorlag, muss nun der BGH klären.

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25. November 2021

Auf Süßigkeitenpackung ist genaue Stückzahlangabe nötig

Bunte Bonbons
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.11.2021, Az.: 6 A 10695/21

Werden Süßigkeiten so verkauft, dass in einer Verpackung mehrere, nochmals einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, muss der Hersteller auf der Verpackung angeben, wie viele einzeln verpackte Süßigkeiten in der Packung enthalten sind. Für Verbraucher:innen sei dies ein wichtiger Informationswert, so das OVG Rheinland-Pfalz, da sie so besser abschätzen können, wie viele Packungen zu bestimmten Anlässen gekauft werden müssen. Auch helfe die Angabe den Verbraucher:innen bei einer umweltbewussten Kaufentscheidung.

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25. November 2021

EC-Karte gestohlen – haftet die Bank für abgebuchte Beträge?

Geldabhebung am Bankautomaten
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 30.09.2021, Az.: 6 U 68/20

Um Geld abzuheben, ist neben der EC-Karte die geheime PIN nötig. Wird mit einer gestohlenen EC-Karte Geld abgebucht, so kann die Bank die Erstattung verweigern, indem sie einen Anscheinsbeweis erbringt, dass der Kunde mit der PIN grob fahrlässig umging. Neben dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung von Originalkarte und PIN müssen unterstützende Beweismittel erbracht werden. Dass die Debitkarte praktisch unüberwindbare Sicherheitsmerkmale besitzt und aus der Karte die PIN nicht herausgelesen werden kann, ist ein unterstützendes Beweismittel. Damit ist der Anscheinsbeweis erbracht. Die Bank muss dann das mit der gestohlenen Karte abgehobene Geld nicht erstatten.

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27. Oktober 2021

Bei der Lieferung und Montage von Kurventreppenlifts besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht

Widerruf
Pressemitteilung des BGH Nr. 191/2021 zum Urteil vom 20.10.2021, Az.: I ZR 96/20

Ein Vertreiber von Kurventreppenliften gewährte seinen Kunden kein Widerrufsrecht, außer für ein bestimmtes Modell, da diese individuell an die Gegebenheiten angepasst werden müssten und daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe. Der BGH stellte jedoch fest, dass es sich im Fall der Kurventreppenlifte um einen Werkvertrag handelt. Bei den Kurventreppenliften spielt für den Besteller der Einbau im Vergleich zur Lieferung und Herstellung der einzelnen Teile eine übergeordnete Rolle, weshalb es sich hier um einen Werkvertrag handelt. Diese fallen in der Regel nicht unter „Verträge zur Lieferung von Waren“. Im Streitfall besteht also ein gesetzliches Widerrufsrecht.

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22. Oktober 2021

Ein Fall für das Gericht: Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel

Medikamente auf dem Tisch
Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2021, Az.: 13 LB 31/14

Ob es sich bei einem Produkt um ein Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel handelt, wird anhand verschiedener Kriterien bestimmt. Neben der Zusammensetzung und den pharmakologischen Eigenschaften werden auch Gebrauchsmodalitäten, mögliche Risiken und die Bekanntheit bei Verbrauchern herangezogen. Kapseln, die 100mg Ginkgo biloba Trockenextrakt enthalten und laut Verzehrempfehlung täglich eingenommen werden sollen, sind als Arzneimittel einzustufen. Dies bestätigte das OVG Lüneburg und gab damit der Zulassungsbehörde Recht.

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20. Oktober 2021

Internetvermittler müssen eingeschränkte Marktauswahl offenlegen

Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.09.2021, Az.: 6 U 82/20

Internetvermittler und Betreiber von Vergleichsportalen dürfen nicht weiter Vergleiche anbieten, ohne ausdrücklich auf ihre eingeschränkte Marktauswahl hinzuweisen. Dies gilt auch, wenn sich Versicherungen öffentlich oder gegenüber den Vergleichsanbietern ablehnend geäußert hatten. Eine Angabe der teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherer in einem per Hyperlink aufrufbarem Pop-Up-Fenster bspw. genügt nicht der erforderlichen Textform. Das Gericht begründet dies anhand der Auslegung von § 60 Abs. 2 Satz 1 VVG, unter dessen Anwendungsbereich auch Internetvermittler und Betreiber von Vergleichsportalen als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler fallen.

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22. September 2021

Überprüfbarkeit ärztlicher Aufklärungsformulare

Frau beim Augenarzt
Pressemitteilung Nr. 168/2021 des BGH vom 02.09.2021, Az.: III ZR 63/20

Ein ärztliches Aufklärungsformular mit einer Klausel über das Risiko eines Grünen Stars und die Möglichkeit einer Untersuchung zur Früherkennung ist laut BGH nicht zu beanstanden. Diese diene der Dokumentation der erfolgten Aufklärung des Patienten und dessen Entscheidung, ob er die Untersuchung vornehmen lassen möchte. Aufklärungsformulare können wichtige Beweisdokumente sein. Dass die Klausel allgemein gefasst ist, stehe einer Beweiswirkung nicht entgegen.

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20. September 2021

Verstößt Retweeten gegen Urheberrechte?

Twitter-Symbol
Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.04.2021, Az.: 111 C 569/19

Retweeten eines Bildes auf Twitter stellt weder eine widerrechtliche Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG noch eine öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG dar, wenn der Inhaber der Nutzungsrechte das Bild zuvor ohne weitere Beschränkung auf Twitter hochgeladen hat. Das Retweeten gehört zum Wesen von Twitter, im Hochladen der Fotos auf eine solche Plattform liegt mithin eine konkludente Einwilligung in deren Weiterverbreitung auf der jeweiligen Plattform.

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27. August 2021

Werbung von LOTTOBayern verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag

Spielkarten und Chips liegen auf einem Tisch
Pressemitteilung Nr. 22 zum Urteil des LG München I vom 13.08.2021, Az.: 33 O 16380/18

Die von LOTTOBayern auf Facebook und YouTube betriebene Werbung für Glücksspiel verstößt gegen § 5 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages. Dabei ging es unter anderem um ein „Glückszahlenhoroskop“ sowie um Werbevideos, die mit einer umgetexteten Version des Lieds "Geiles Leben" unterlegt waren. Eine solche Werbung ist nach Ansicht des Gerichts nicht maßvoll und bleibt nicht eng auf das begrenzt, was erforderlich ist, um die Verbraucher zu den staatlich kontrollierten Spielnetzwerken zu lenken. Es handele sich nicht um eine schlichte Mitteilung von Gewinnchancen oder um sachliche Informationen, sondern um die aktive Anregung, an Glücksspielen teilzunehmen. Durch die Werbung wird der Lotterie ein positives Image verliehen und dem Betrachter suggeriert, dass er durch die Teilnahme an der Lotterie ein „geiles Leben“ führen könne.

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