Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

02. März 2020

Gebühren bei Online-Zahlung mit PayPal oder Sofortüberweisung

Gerät für die Überweisung mit einer EC-Karteeiner
Urteil des OLG München vom 10.10.2019, Az.: 29 U 4666/18

In dem Streit, ob ein Fernbusunternehmen von seinen Kunden Gebühren verlangen darf, wenn diese mit PayPal oder Sofortüberweisung bezahlen, hat das OLG München zugunsten des Busunternehmens entschieden. Weder PayPal noch die Sofortüberweisung seien vom streitgegenständlichen § 270a BGB erfasst, da bei beiden Bezahlmöglichkeiten keine direkte SEPA-Überweisung vom Verbraucher an das Busunternehmen erfolge. § 270a BGB regelt, dass bei bestimmten Bezahlmöglichkeiten keine Gebühr erhoben werden darf. Das OLG München hat jedoch die Revision zum BGH zugelassen.

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11. Februar 2020

Irreführend: Basispreis angeben, Topmodell abbilden

Autos stehen geparkt in einer Reihe nebeneinander
Urteil des LG Köln vom 18.07.2018, Az.: 84 O 31/18

Die Werbung eines Autohauses für einen PKW wurde vom LG Köln als irreführend eingestuft. Zu sehen war das, um Sonderausstattungen ergänzte, Modell eines PKWs. Der zusätzlich genannte Preis bezog sich jedoch auf eine, in der Werbung nicht bildlich dargstellte, Basisausstattung des Modells. Diese Art von Werbung sei, dem Gericht nach, gegenüber Verbrauchern unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 1 PAngV unzulässig, da lediglich ein Preisbestandteil, nicht jedoch der Gesamtpreis des dargestellten Modells, genannt würde.

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07. Februar 2020

E-Mail-Dienst „Gmail“ ist kein Telekommunikationsdienst

Geöffneter Brief mit @ Zeichen als Inhalt
Pressemitteilung zum Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 05.02-2020, Az.: 13 B 1494/19

Selbst wenn ein E-Mail-Dienst, wie Gmail, beim Versenden und Empfangen von Nachrichten aktiv tätig wird, indem den E-Mail-Adressen die entsprechende IP-Adresse zugeordnet wird oder die Nachrichten in das Internet eingespeist oder aus dem Internet empfangen werden, um sie den Empfängern zuzustellen, ist der Dienst nicht als Telekommunikationsdienst einzustufen. Das Funktionieren von Gmail wird wesentlich von Internetzugangsanbietern der Absender und Empfänger sichergestellt. Diese Tätigkeit ist dem E-Mail-Dienst darüber hinaus nicht zurechenbar.

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06. Februar 2020

„StreamOn“-Tarif der Telekom europarechtswidrig? – EuGH soll Klarheit schaffen

Mann hält Tablet mit Musik- und Videostreaming in den Händen
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Köln vom 21.01.2020, Az.: 9 K 4632/18

Bei der Zubuchoption „StreamOn“ zu Mobilfunkverträgen der deutschen Telekom willigt der Endkunde in eine Breitbandlimitierung für Videostreaming ein. Allerdings kann er die Zubuchoption und die Breitbandlimitierung jederzeit deaktivieren und reaktivieren.

Doch es bleiben offene Fragen: Müssen Vereinbarungen über Preis, Datenvolumina oder Geschwindigkeit dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügen? Ist die Breitbandreduzierung eine zulässige Verkehrsmanagementmaßnahme? Und schränkt die Breitbandreduzierung Nutzer in ihren Rechten ein?

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30. Januar 2020

Einseitige Abänderung von Fernwärmeverträgen unwirksam

Vertrag mit Kugelschreiber und zwei Händen
Urteil des LG Hamburg vom 29.11.2019, Az.: 312 O 577/15

Ein Fernwärmeunternehmer hatte Schreiben versendet, in denen eine einseitige Änderung der Preisregelungen gegenüber den Kunden angekündigt wurde. Einer Klage dagegen wurde vom Gericht stattgegeben, da das Unternehmen zur einseitigen Abänderung der Preisänderungsregelung nicht befugt war. In dem Schreiben wurde nämlich der Anschein erweckt, dass eine eindeutige Rechtslage zu diesem Thema bestehe, was in Wirklichkeit nicht der Fall war, da das Unternehmen nur seine eigene Rechtsansicht zum Ausdruck brachte. Dies war für die Kunden durch die Formulierung des Schreibens nicht erkennbar und dadurch irreführend.

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27. Januar 2020 Top-Urteil

Bewertungsportal „yelp.de“ darf Bewertungsdurchschnitt auf „empfohlene“ Beiträge stützen

Handy mit drei Nachrichten von verscheidenen Personen mit Bewertungen
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 14.01.2020, Az.: VI ZR 496/18 (u.a.)

Durch die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und der Einstufung von Nutzerbewertungen als „empfohlen“ behauptet oder verbreitet das Bewertungsportal keine unwahren Tatsachen. Der Nutzer entnimmt der Darstellung, dass lediglich „empfohlene“ Bewertungen für die Durchschnittsberechnung ausschlaggebend waren und die Angabe der Anzahl sich darauf bezieht. Diese Bewertungsdarstellung ist darüber hinaus von der Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt, da ein Gewerbetreibender öffentliche Kritik an seinen Leistungen grundsätzlich hinnehmen muss.

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24. Januar 2020

Einmalige Auskunft über personenbezogene Daten befreit nicht von erneuter Auskunftspflicht

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des AG München vom 04.09.2019, Az.: 155 C 1510/18

Das AG München stellt in einem Teilurteil fest, dass die einmalige Auskunft über personenbezogene Daten nicht von einer zukünftigen Auskunftspflicht im Sinne des Art. 15 Abs. 1 DSGVO befreit.

Im vorliegenden Fall entschied das Gericht über die erneute umfassende Auskunftspflicht des Beklagten, bezüglich intern gespeicherter, den Kläger betreffenden, Kostenpositionen. Eine Verweisung auf bereits erteilte Auskünfte, würde die Möglichkeit den aktuellen Stand der gespeicherten personenbezogenen Daten in unzulässiger Weise entkernen.

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21. Januar 2020

Datenmissbrauch aufgrund einer Sicherheitslücke des Treueprogramms „Priceless Specials“

Kreditkarte mit silberner Schirft
Urteil des LG München I vom 07.11.2019, Az.: 34 O 13123/19

Aufgrund einer Sicherheitslücke des Bonusprogramms „Priceless Specials“ eines Kreditkartenunternehmens wurden personenbezogene Daten von Teilnehmern unbefugt im Internet veröffentlicht. Daraufhin stellte ein Teilnehmer einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Mit diesem wollte er erreichen, dass seine personenbezogenen Daten nicht verarbeitet werden, solange keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen gegen den Datenmissbrauch bestehen. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen. Der Antrag es „zu unterlassen, die Plattform Priceless Specials zu betreiben, ohne die Sicherheitsmaßnahmen des PCI DSS-Standards einzuhalten, insbesondere die Plattform beim Bekanntwerden von Sicherheitslücken weiter zu betreiben.“ ist bereits zu unbestimmt, weil das zu unterlassende Verhalten nicht konkret genug bezeichnet ist. Es ist danach unklar, welche Maßnahmen vom Unternehmen ergriffen werden sollten. Weiter fehlt dem Antrag auch das Rechtsschutzbedürfnis, da stattdessen der maschinellen Verarbeitung der Daten widersprochen werden sowie die Kreditkarte auch einfach gekündigt werden könne. Im Übrigen wurde auch nicht vorgebracht, dass es zu einer Beeinträchtigung gekommen ist oder dass die Maßnahmen des Unternehmens unzureichend gewesen sind.

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21. Januar 2020 Top-Urteil

SEPA-Überweisungen müssen kostenfrei bleiben

SEPA-Überweisungsschien mit Geld und Kugelschreiber
Urteil des LG München I vom 24.09.2019, Az.: 33 O 6578/18

Die Frage, ob in einem konkreten Fall ein Unternehmen ein Zusatzentgelt in Höhe von 2,50 Euro in Form einer „Selbstzahlerpauschale“ für die Zahlung per SEPA-Überweisungen verlangen kann, entschied nun das LG München I. Demnach darf es aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes keine Differenzierung zwischen Alt- und Neuverträgen geben, da das Gebührenverbot für genannte Zahlungen ab dem 31.01.2018 gilt, das Datum des Vertragsschlusses ist dabei irrelevant.

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14. Januar 2020

Geografische Herkunftsangabe „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ zur Qualitätssicherung geschützt

Fleisch mit verschiedenen Gewürzen und Messern
Urteil des OLG Stuttgart vom 25.7.2019, Az.: 2 U 73/18

Einem Fleisch verarbeitenden Industrieunternehmen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall ist die Nutzung der Bezeichnungen „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ zu Werbezwecken untersagt worden. Geklagt hatte eine bäuerliche Erzeugergemeinschaft, die ihren guten Ruf durch die inhaltlich unveränderte Nutzung der geografischen Herkunftsangabe durch den Großbetrieb gefährdet sah. Durch die Benutzung eines mit der bekannten Marke identischen Zeichens könnte der Verbraucher hinsichtlich der Herkunft des Produkts irregeführt werden.

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