Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

06. November 2017

In welcher Währung müssen Flugpreise online angegeben werden?

Flugtickets und Flugbuchung auf Laptop
Beschluss des BGH vom 27.04.2017, Az.: I ZR 209/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 und von Art. 2 Nr. 18 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 293 vom 31. Oktober 2008, S. 3) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Hat die Angabe der nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG auszuweisenden Flugpreise für innergemeinschaftliche Flugdienste, soweit sie nicht in Euro ausgedrückt werden, in einer bestimmten Währung zu erfolgen?

2. Falls die Frage 1 bejaht wird:

In welcher Landeswährung können die in Art. 2 Nr. 18 und Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG genannten Preise angegeben werden, wenn ein in einem Mitgliedstaat (hier: Deutschland) niedergelassenes Luftfahrtunternehmen gegenüber einem Verbraucher im Internet einen Flugdienst mit Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Vereinigtes Königreich) bewirbt und anbietet? Kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, dass für das Angebot eine Internetadresse mit einer länderspezifischen Top-Level-Domain (hier: www. .de) verwandt wird, die auf den Mitgliedstaat des Sitzes des Luftfahrtunternehmens hinweist, und der Verbraucher sich in diesem Mitgliedstaat aufhält?

Ist von Bedeutung, ob alle oder die überwiegende Zahl der Luftfahrtunternehmen die fraglichen Preise in der am Abflugort geltenden Landeswährung angeben?

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03. November 2017

Zur irreführenden Werbung von Briefkästen und der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

Schild für geprüfte Qualität
Urteil des OLG Celle vom 08.12.2016, Az.: 13 U 72/16

Wird für Briefkästen mit deren besonderen Umweltfreundlichkeit oder deren geprüften Qualität geworben, so liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn die Kontrolle intern und nicht durch ein unabhängiges Prüfinstitut erfolgt, da dies vom Verbraucher erwartet wird.

Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung wurde vom Gericht nach einer umfassenden Gesamtabwägung verneint. Ein Missbrauch nach § 8 Abs. 4 UWG liegt dann vor, wenn mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt werden. Ein derartiges Verhalten wurde der Klägerin allerdings nicht nachgewiesen, allein die Aussprache von 203 Abmahnungen reiche hierfür insbesondere nicht aus. Der Verletze ist auch nicht darauf beschränkt, allein gegen den Hersteller vorzugehen.

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03. November 2017

Zur Bedeutung der Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen

Paragraphenzeichen mit eingerollten Geldscheinen in der Mitte
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 14.03.2017, Az.: 6 W 24/17

Die Streitwertangabe eines Klägers zu Beginn eines Verfahren besitzt indizielle Wirkung. Hiervon kann nur bei offensichtlicher Überhöhung der Angabe abgewichen werden. Die hier gerügten Wettbewerbsverstöße wegen fehlender Widerrufsbelehrungen rechtfertigen regelmäßig nur einen verhältnismäßig geringen Streitwert, da klagende Mitbewerber durch solche Verstöße nur mittelbar berührt werden. Mit der Klage wurde jedoch auch eine Werbung wegen vermeintlicher Preisgünstigkeit angegriffen. Eine derartige Werbung ist grundsätzlich besonders geeignet, die Kaufentscheidung des Kunden erheblich zu beeinflussen. Im Hinblick auf die Unterlassung eines derartigen Verhaltens besteht daher ein entsprechend großes Interesse des Mitbewerbers, welches einen höheren Streitwert rechtfertigt.

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30. Oktober 2017

Zahlungspraxis von expedia.de ist rechtswidrig

Grafik, auf der eine Weltkugel mit einem Reisekoffer, Flugzeug, Palmen und dergleichen abgebildet ist
Urteil des LG Berlin vom 01.08.2017, Az.: 16 O 362/16

Wer ein Reiseportal unterhält, ist für den Zahlungsvorgang zwischen Reiseanbieter und Verbraucher verantwortlich. Verlangt der Reisevermittler für die gängigen Zahlungsmittel eine Gebühr und ist die einzig kostenfreie Zahlungsmethode höchst unüblich, handelt der Vermittler rechtswidrig. Das gilt insbesondere dann, wenn die Gebühren für die gängigen Zahlungsmittel über die Kosten hinausgehen, die dem Reiseportal tatsächlich entstehen.

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30. Oktober 2017

Sofortüberweisung als einziges unentgeltliches Zahlungssystem?

Tastatur mit dem Aufdruck "Bezahlen"
Urteil des BGH vom 18.07.2017, Az.: KZR 39/16

Grundsätzlich darf ein Unternehmer nur ein Entgelt für eine bestimmte Zahlungsmöglichkeit im Internet (Paypal, Kreditkarte, Sofort-Überweisung...) erheben, wenn für den Verbraucher parallel eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht (§ 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB). Sofern aber eben dieses unentgeltliche Zahlungssystem wie Sofortüberweisung den Kunden zu einem vertragswidrigen Verhalten bestimmt, indem er gegen die AGB seiner Bank verstoßen würde, ist dieses jedenfalls nicht zumutbar. Dabei ist es keine Pflicht des Verbrauchers, zu prüfen, ob er im Einzelfall durch sein Verhalten gegen etwaige Sicherheitsbestimmungen der Bank verstoßen würde.

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30. Oktober 2017 Top-Urteil

Tabakwerbung im Internet

Mann und Frau stehen Rücken an Rücken während beide eine gewaltige Dampfwolke ausatmen, die durch einen Vaporizer erzeugt wurde
Pressemitteilung Nr. 154/2017 zum Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 117/16

Wer als Tabakhersteller auf seiner Verkaufswebsite für seine Tabakerzeugnisse wirbt, handelt unlauter. Denn bei der ebenfalls für den Fernabsatz genutzten Internetseite handelt es sich um einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ i.S. des Gesetzes über Tabakerzeugnisse. Deshalb darf die Beklagte auf ihrer Startseite kein Foto veröffentlichen, das mehrere Personen ersichtlich glücklich beim Konsum von Tabakprodukten zeigt.

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27. Oktober 2017

IKEA muss unentgeltlich Elektroschrott zurücknehmen

Elektroschrott auf hellem Hintergrund
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 28.09.2017, Az.: 3-10 O 16/17

Wer auf einer Fläche von mehr als 400 m² Elektro- und Elektronikgeräte verkauft oder lagert, unterfällt den Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer u.a. sämtliche Elektrogeräte, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, unentgeltlich zurücknehmen muss. Daneben muss er den Verbraucher über dessen Rückgaberechte vor Ort informieren. Verstößt er gegen eine der Pflichten, kann er abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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26. Oktober 2017

Werbung in Autorespondern ist Spam

Finger berührt digitales E-Mail-Symbol
Urteil des AG Bonn vom 01.08.2017, Az.: 104 C 148/17

Wer E-Mail-Nachrichten mit Werbung verschickt, ohne die ausdrückliche und vorherige Einwilligung des Adressaten eingeholt zu haben, handelt in der Regel rechtswidrig. Durch E-Mails, die unerwünschte Werbung enthalten, wird der Adressat in seinem Persönlichkeitsrecht und der Achtung seiner Privatsphäre verletzt. Dem Betroffenen steht in solchen Fällen ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt zwar grundsätzlich noch keine Werbung dar, jedoch kann eine im Autoresponder enthaltene Werbung die Nachricht rechtswidrig machen.

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26. Oktober 2017

Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ in Online-Vergleichsportal

Angebotsvergleich auf Tablet
Urteil des OLG Hamburg vom 09.02.2017, Az.: 3 U 208/15

Ein Verbraucher darf von einem Online-Vergleichsportal, das mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ wirbt, erwarten können, dass dieses Preise einer repräsentativen Anzahl von Anbietern aufzeigt. Dabei muss das Vergleichsportal unparteiisch und unbeeinflusst Angebote aufzeigen und darf nicht lediglich Angebote von Kooperationsunternehmen anzeigen, von denen das Portal für die Auflistung ihrer Angebote Provisionen erhält.

Die Werbeangabe, einen „objektiven Preisvergleich“ zu ermöglichen, deutet für den Verbraucher darauf hin, dass ihm entweder alle verfügbaren Angebote präsentiert werden oder dass die angezeigten Angebote zumindest durch einen neutralen Vorauswahlprozess bestimmt wurden. Folglich stellt die Werbung mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ eine irreführende Angabe dar, solange das Vergleichsportal ausschließlich Angebote von Kooperationspartnern aufzeigt.

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20. Oktober 2017 Kommentar

Markenname in Subdomain nur unter bestimmten Voraussetzungen

Wordcloud bestehend aus Worten, die etwas mit Subdomain und Domain zu tun haben
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 209/16

Bei der Suchmaschinenoptimierung führen verschiedene Wege nach Rom - die Hauptstraße hingegen sollte jedoch üblicherweise in einer optimalen Domainadresse münden. Doch wie sollte die korrekte Domain lauten? Natürlich ziehen an dieser Stelle bekannte Namen oder auch Marken bei den Suchenden, allerdings gilt es gerade bei der Verwendung solcher einige Spielregeln zu beachten, um nicht etwa Marken- oder auch Namensrechte zu verletzen. Doch noch ein Stolperdraht existiert: das Wettbewerbsrecht. Wie dieses eine tragende Rolle bei einer irreführenden Subdomain spielen kann, lesen Sie in der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main.

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