Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

01. August 2016

Check-Mail im Double Opt-In-Verfahren stellt keine ungebetene Werbung dar

Schriftzug "No Spam" auf einem Verkehrsschild
Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.03.2016, Az.: I-15 U 64/15

Versendet ein Unternehmen im Rahmen eines Double Opt-In-Verfahrens eine Bestätigungsemail, um sicher zu gehen, dass der Inhaber einer Email-Adresse tatsächlich am Erhalt des betriebseigenen Newsletters interessiert ist, so stellt diese Aufforderung zur Bestätigung gerade keine ungebetene Werbung dar. Es geht dem Unternehmer im Interesse des Empfängers gerade nur um die Klärung, ob dieser in die Werbung eingewilligt hat und nicht um die Erlangung einer Einwilligung.

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20. Juli 2016

Online-Partnerbörsen: Kündigungsklausel „in gesetzlich geregelter ‚Elektronischer Form‘ z.B. per E-Mail“ wegen Verstoßes gegen Transparenzgebots unzulässig

Kündigungsschreiben mit Stift
Urteil des LG München I vom 12.05.2016, Az.: 12 O 17874/15

Regeln AGB, dass Verbraucher Erklärungen (hier: Kündigung eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages) bezüglich eines Rechtsgeschäfts nur in „gesetzlich geregelter ‚Elektronischer Form‘ z.B. per E-Mail“ abgeben können, sind diese unzulässig. Einerseits verstößt eine solche Klausel bereits gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da der Vertragspartner im Unklaren darüber gelassen wird, in welcher Form nun eine wirksame Willenserklärung tatsächlich abgegeben werden kann. Andererseits liegt in dieser Regelung ein Verstoß gegen § 309 Nr. 13 BGB vor, nach der AGB-Klauseln dann unzulässig sind, wenn sie für Erklärungen eine strengere Form als die (einfache) Schriftform gem. § 127 Abs. 2 BGB festlegen. Denn unter der „gesetzlich geregelten elektronischen Form“ gem. § 126a Abs. 1 BGB muss die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur verstanden werden, wodurch dem Vertragspartner aber eine erhebliche höhere Hürde zur Abgabe von wirksamen Willenserklärungen auferlegt wird. Eine normale E-Mail erfüllt diese Anforderungen in der Regel gerade nicht.

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20. Juli 2016

Kostenpflichtige Rufnummer im Impressum unzulässig

Telefonhörer auf Geldscheinen und Münzen liegend
Urteil des BGH vom 25.02.2016, Az.: I ZR 238/14

1. Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht.

2. Die Informationspflichten nach der Richtlinie 2000/31/EG und nach der Richtlinie 2011/83/EU bestehen im Grundsatz unabhängig voneinander.

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19. Juli 2016

Die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht

Wordcloud mit Begriffen, die etwas mit Gewährleistungsrecht und Nacherfüllung im Kaufrecht zu tun haben
PM Nr. 121/2016 des BGH zum Urteil vom 13.07.2016, Az.: VIII ZR 49/15

Verlangt der Käufer einer mangelhaften Einbauküche sofortige oder unverzügliche Beseitigung der gerügten Mängel oder macht er durch ähnliche Formulierungen deutlich, dass dem Verkäufer für die Erfüllung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht, so genügt er den Anforderungen an eine angemessene Fristsetzung zur Nacherfüllung. Insbesondere muss er keinen bestimmten Zeitraum oder Termin angeben, auch eine objektiv zu kurze Nachbesserungsfrist ist zulässig, sofern der Verkäufer sie dem Käufer selbst vorgeschlagen hat.

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14. Juli 2016

Für Schönheitsoperationen darf nicht mit Vorher-/Nachher-Bildern geworben werden

Nase einer Frau vor und nach einer Schönheitsoperation
PM des OLG Koblenz zum Urteil vom 08.06.2016, Az.: 9 U 1362/15

Eine Klinik darf für die von ihr angebotenen Schönheitsoperationen nicht mit Bildern werben, die die Patienten im Vergleich vor und nach dem durchgeführten plastisch-chirurgischen Eingriff zeigen. Eine solche Werbung verstößt gegen § 11 Abs. 1 S. 3 des Heilmittelwerbegesetzes. Daran ändert es auch nichts, wenn die Bilder auf der Homepage der Klinik nur registrierten Nutzern zugänglich sind und darauf hingewiesen wird, dass Patienten sich eingehend informieren sollten, bevor sie die Bilder einsehen.

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12. Juli 2016

Wettbewerblich eigenartige Sportschuhsohle kann nicht nachgeahmt werden

Schuhsohle eines Sportschuhs ist beim Laufen zu sehen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.04.2016, Az.: I-20 U 143/15

Wettbewerbliche Eigenart kann grundsätzlich für ein einer Sportschuhreihe anhaftendes übereinstimmendes Merkmal, wie etwa die Schuhsohle, begründet sein. Ausgeschlossen ist die Eigenart jedoch für technisch zwingende Merkmale, so z.B. die besondere Oberflächenstruktur einer aus eTPU bestehenden Sohle. Unabhängig davon, ob die Sohle im Einzelfall wettbewerbliche Eigenart entfaltet, ist eine Nachahmung zu verneinen, da kein Hersteller oder Endverbraucher die Sohle als Unterscheidungsmerkmal bzw. Hinweis auf die betriebliche Herkunft ansieht. Letzterer wird vielmehr durch die auf den Schuh aufgedruckte Marke offenkundig.

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08. Juli 2016

Werbung für die Wirkung eines Arzneimittels ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis

Medikamentenverpackungen und Beipackzettel, vor denen eine Auswahl an Tabletten in verschiedenen Größen und Formen liegt
Pressemitteilung des OLG Koblenz zum Urteil vom 27.01.2016, Az.: 9 U 895/175

Für die konkrete Wirkung eines Arzneimittels darf nur mit solchen Aussagen geworben werden, für die auch ein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis existiert. Dieser Nachweis kann z. B. dann als gegeben anzusehen sein, wenn ein Präparat eine Zulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für einen bestimmen Anwendungsbereich erteilt bekommen hat. Kann eine beworbene Wirkung allerdings nicht zweifelsfrei belegt werden, handelt es sich um eine irreführende und somit unzulässige Werbung.

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07. Juli 2016

Zur Verjährung sogenannter „Reisewerte“

Touristen buchen in einem Reisebüro eine Reise
Urteil des OLG Hamm vom 05.04.2016, Az.: 4 U 138/15

Erwirbt ein Verbraucher im Rahmen eines Servicevertrags sogenannte Reisewerte, die in einem Reisebüro auf den Reisepreis angerechnet werden können, so handelt es sich bei dem Anspruch auf Anrechnung um einen verhaltenen Anspruch. Derartige Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Leistung nicht von sich aus erbringen muss bzw. nicht leisten darf, bevor sie der Gläubiger verlangt. Die Verjährung eines verhaltenen Anspruchs beginnt erst mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch erstmals geltend gemacht wird, nicht bereits mit Erwerb der konkreten Reisewerte.

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05. Juli 2016

Werbeprospekt für Küchen muss Typenbezeichnung der verbauten Elektrogeräte enthalten

Einbauküche mit schwarzer Arbeitsplatte und Küchengeräten
Beschluss des OLG Bamberg vom 11.03.2016, Az.: 3 U 8/16

Bewirbt ein Möbelhaus in einem Werbeprospekt Komplettküchen, so stellt diese Werbung selbst dann ein Angebot i. S. d. § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG dar, wenn sie nicht als bindendes Angebot oder „invitatio ad offerendum“ zu qualifizieren ist. Voraussetzung ist einzig, dass Merkmale und Preise der Produkte so angegeben sind, dass der Verbraucher eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen kann. Ist dies der Fall, so müssen die Herstellerbezeichnungen der in den Küchen verbauten Elektrogeräte als wesentliche Merkmale zwingend im Prospekt genannt werden.

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