Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

14. Dezember 2015

Zum Verbot der Zuweisung von Verschreibungen auch bei Applikationsarzneimitteln

Hand eines Arztes übergibt ein Rezept an den Patienten
Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZR 26/14

a) Eine Verurteilung zur Unterlassung ist von Amts wegen aufzuheben, wenn ein im Unterlassungsantrag enthaltenes Merkmal der zu verbietenden Hand-lung im Urteilsausspruch fehlt und das vom Gericht ausgesprochene Unter-lassungsgebot daher weiter reicht als der Unterlassungsantrag.

b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG ist grundsätzlich auch bei Arzneimitteln zu beachten, die in der Arztpraxis am Patienten angewen¬det werden sollen (sogenannten Applikationsarzneimitteln) und daher zum Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Behandlung in der Arztpraxis vor-handen sein müssen, sowie speziell bei Medikamenten, die für die Erstein-stellung und Ersteinweisung von Hepatitis-C-Patienten benötigt werden.

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10. Dezember 2015

Verbot unzulässiger Werbung für Diätprodukt mittels Erfahrungsberichten

Frau, die ihre Taille misst
Urteil des OLG Celle vom 22.10.2015, Az.: 13 U 47/15

Die Darstellung von Erfahrungsberichten der Produktverwender eines Diätmittels zu Werbezwecken ist unzulässig, wenn sie konkrete Angaben über Zeitraum und Höhe der Gewichtsabnahme enthalten. Ebenfalls unzulässig sind Werbeaussagen darüber, dass das Produkt die Gesundheit fördere bzw. einen Zustand mit Krankheitswert verbessere, wenn diese Aussagen nicht ausdrücklich durch die HCVO erlaubt sind.

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10. Dezember 2015

Getarnte Postwerbung ohne Absenderangaben ist wettbewerbswidrig

Mann, der Brief aus Briefkasten nimmt
Urteil des KG Berlin vom 19.06.2015, Az.: 5 U 7/14

Werbebroschüren per Post mit den Hinweisen „Vertraulicher Inhalt Schnelle Antwort erbeten Bitte sofort prüfen“ zu verschicken, die äußerlich nicht als Webeschreiben erkennbar sind und keinen Absender enthalten, sind unzulässig. Durch die Vermerke täuschen sie den Empfänger über den werbenden Charakter und spiegeln besondere Wichtigkeit bzw. Termindruck vor.

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04. Dezember 2015

Persönliche Haftung der Geschäftsführer eines „Schwindelunternehmens“

Abofalle-maskierter-Mann-am-Computer
Urteil des BGH vom 14.07.2015, Az.: VI ZR 463/14

Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder (faktische) Geschäftsleiter einer Gesellschaft haften nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein "Schwindelunternehmen" handelt.

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03. Dezember 2015 Top-Urteil

Werbung für Tee „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ohne Himbeere oder Vanille ist irreführend

Teeglas mit Himbeeren
Pressemitteilung Nr. 197/2015 zum Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.. I ZR 45/13

Die Etikettierung eines Früchtetees, auf dessen Verpackung sich eine Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ und „nur natürliche Zutaten“ befinden, ist geeignet, den Käufer irrezuführen, wenn der Tee tatsächlich keine Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthält. Die verschiedenen Bestandteile der Etikettierung sind insgesamt darauf zu überprüfen, ob ein durchschnittlich informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Zutaten oder Aromen irregeführt werden kann.

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27. November 2015

Keine Etikettierungspflicht für verpackte Elektrogeräte

schwarzer Kühlschrank steht in einem Karton
Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2015, Az.: 4 U 165/14

Die Präsentation eines Haushaltskühlgerätes in der dazugehörigen Kartonumverpackung fällt nicht unter die Definition des Ausstellens und ist daher nicht von der Etikettierungspflicht nach § 4 IV S. 1 EnVKV umfasst. Ein Ausstellen ist vielmehr das Präsentieren des Kühlgerätes selbst, wobei der Kunde das Gerät unmittelbar begutachten kann.

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27. November 2015

Zur Rückzahlung von Roaming-Gebühren im EU-Ausland

Kind hält Handy in der Hand im Hintergrund eine Weltkarte
Urteil des AG Düsseldorf vom 01.10.2014, Az.: 24 C 3609/14

Informiert ein Telekommunikationsunternehmen seine Kunden nicht ausreichend über die anfallenden Kosten pro verbrauchter Dateneinheit, so steht dem Verbraucher auch dann ein Teil-Rückzahlungsanspruch der bereits gezahlten Nutzungsgebühren zu, wenn dieser die weitere Abrechnung nach Erreichen eines vom Netzanbieter eingerichteten Kostenlimits selbst freigeschaltet hat. Ein allgemeiner Hinweis auf die Tarifdetails bei Einreise in das jeweilige Land genügt dabei nicht. Ein solcher Anspruch ergibt sich aus den vertraglichen Nebenpflichten zum Schutz und Rücksichtnahme des Vertragspartners in Verbindung mit den Regelungen der EU-Roaming-Verordnung, welche auch im EU-Ausland entsprechend Anwendung findet.

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26. November 2015

Biosiegel auf Arzneimittelverpackungen haben verbotenen Werbecharakter

grünes Bio-Siegel auf weißem Grund
Beschluss des OVG NRW vom 26.10.2015, Az.: 13 A 2597/14

Auf äußeren Umhüllungen und Verpackungsbeilagen von Arzneimitteln sind Angaben mit Werbecharakter nicht zulässig. Bei der Information, dass der Grundstoff eines Arzneimittels aus biologischem Anbau stammt, handelt es sich um eine Aussage mit Werbecharakter, da das firmeneigene Bio-Siegel dem Ziel dient, den Absatz des Produkts zu fördern und ihm keine Bedeutung für die Anwendung des Arzneimittels oder die Gesundheit des Patienten zukommt.

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24. November 2015

Werbung für Tagesgeldkonto ohne Hinweis auf variablen Zins unzulässig

Buchstaben 'Z I N S E N' auf Würfeln
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2015, Az.: I-20 U 145/14

Werden bei der Bewerbung eines Tagesgeldkontos Aspekte wie „1,50% p.a. aufs Tagesgeld vom ersten bis zum letzten Cent“ oder „Tagesgeld: So macht Sparen Spaß“ blickfangmäßig hervorgehoben, ohne dass sich ein Hinweis darauf befindet, dass es sich um ein ‚klassisches‘ Tagesgeldkonto mit variablen Zinssatz handelt, so stellt dies eine Irreführung der Verbraucher dar. Die Variabilität stellt dabei eine wesentliche Information dar, deren Verschweigen geeignet ist, die Entscheidung der Verbraucher zu beeinflussen. Auch der vermeintlich herausgestellte Spareffekt erweckt den fehlerhaften Eindruck, dass dieses Angebot Vorteile eines Tagesgeldkontos mit denen eines Sparkontos verbinde, was tatsächlich nicht der Fall sei.

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