Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

24. August 2006

Widerrufsbelehrung bei eBay-Kauf

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 24.08.2006, Az.: 3 U 103/06 Wird beim Internetversandhandel der Verbraucher über sein Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 1, § 355 BGB) erst nach Vertragsschluss informiert, weil die betreffende AGB-Bestimmung zuvor nur zum Download bereit gehalten, aber nicht verkörpert übermittelt wird (§ 126 b BGB), und fehlt in der Widerrufsbelehrung die dann maßgebliche Widerrufsfrist von 1 Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB), so verstößt das gegen § 312 c Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV, weil es an der rechtzeitigen, vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zu erfolgenden Belehrung fehlt.
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15. August 2006

Keine vorformulierte Kundeneinwilligung in künftige Telefonanrufe

Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2006, Az.: 4 U 78/06 Eine AGB-Klausel eines Handyservices, die an versteckter Stelle mitten in einem vorformulieten Text eine Einverständniserklärung des Kunden vorsieht, auch telefonisch über weitere interessante Angebote informiert zu werden, stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar und damit eine unangessene Benachteiligung des Kunden.Beschränkt sich die vorformulierte Erklärung erkennbar nicht nur auf Werbung im Rahmen des angebahnten oder bestehenden Vertragsverhältnises, sondern soll sie zugleich Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen, so gilt dies um so mehr.
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03. August 2006

Weiterverkauf von gebrauchter Downloadsoftware unzulässig

Anmerkungen zum Urteil des OLG München vom 03.08.2006 (Az.: 6 U 1818/06) und zum Urteil des LG München I vom 15.02.2006 (Az.:7 O 23237/05) Zentraler Punkt im Urteil des OLG München ist die Entscheidung über die Anwendbarkeit des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes auf zum Download angebotene Software. ...
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31. Juli 2006

Änderungen der eBay-AGBs und deren Folgen

Mitglieder des Online-Auktionshauses eBay haben in diesen Tagen eine Email mit der Mitteilung erhalten, dass am 1. Januar 2007 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine neue Datenschutzerklärung in Kraft treten. Die geänderten AGB gelten für alle eBay-Mitglieder, soweit diese nicht bis zum 31.12.2006 gegenüber eBay widersprechen. Die Änderungen präzisieren vor allem die Verantwortung und Pflichten der Mitglieder. Wir haben die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst.
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06. Juli 2006

Zum Flatrate-Begriff

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 06.07.2006, Az.: 3 U 234/05 Ausgehend von dem allgemeinen Wortsinn wird die Bezeichnung "Flatrate" bzw. "FlatratePlus" von den angesprochenen Verkehrskreisen als Pauschaltarif verstanden, nach dem die Internetnutzung regelmäßig zeit- und/oder volumenunabhängig abgerechnet wird.
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30. Juni 2006

Unverlangte Marktforschung am Telefon unzulässig

Urteil des LG Hamburg vom 30.06.2006, Az.: 309 S 276/05 Werden Umfragen zu Marktforschungszwecken von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt und dienen sie mittelbar der Absatzförderung, so sind sie Werbung gleichzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.
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14. Juni 2006

Anforderungen für Kenntnisverschaffung der AGB bei Bestellung im Internet

Urteil des BGH vom 14.06.2006, Az.: I ZR 75/03 Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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01. Juni 2006

Telefax-Werbung II

Urteil des BGH vom 01.06.2006, Az.: I ZR 167/03 Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 25.10.1995 – I ZR 255/93, GRUR 1996, 208 = WRP 1996, 100 – Telefax-Werbung I).
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24. Mai 2006

Nicht angeforderte E-Mails unzumutbare Belästigung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.05.2006, Az.: I-15 U 45/06 Nach der gesetzlichen Wertung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt die unverlangte, d.h. die ohne das vorherige ausdrückliche oder stillschweigende Einverständnis des Adressaten abgeschickte E-Mail-Werbung eine unzumutbare Belästigung dar. Die Unzumutbarkeit der Belästigung durch unverlangte E-Mail-Werbung folgt zum einen aus dem Kostenaufwand (Telefonkosten plus ggf. Nutzungsgebühren) und zum anderen aus dem Aufwand an Mühe und Zeit für die Wahrnehmung und Aussonderung unerbetener E-Mails.
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