200 Abmahnungen wegen PC-Lüfter der Marke „Typhoon“

30. Januar 2003
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Etwa 200 Händler erhielten in den letzten Tagen eine Abmahnung der deutschen Firma Anubis. Anubis verkauft unter der auf das Unternehmen eingetragenen Marke Typhoon elektronische Artikel verschiedenster Art. Unglücklicherweise vertreibt der taiwanische Konkurrent Thermaltake ebenfalls unter der Bezeichnung Typhoon eigene PC-Lüfter.

Anubis hat seine Marke seit 1996 europaweit eintragen lassen. Auf die markenrechtliche Verletzung durch die taiwanische Firma ist die Firma erst vor kurzem gestossen und hat zur Durchsetzung ihrer Markenrechte eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Abmahnung von ca. 200 Groß- und Kleinsthändler (darunter auch einige Ebay-Verkäufer) beauftragt.

Abgemahnt wurde mit einem Gegenstandswert von 150.000 €. Daraus ergibt sich ein Zahlbetrag für die Abgemahnten von je 2.413,38 €. Da zudem ein Patentanwalt hinzugezogen wurde, verdoppelt sich die Zahllast für die angeschriebenen Händler.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung in dieser Sache erhalten haben, empfehlen wir, dass Sie sich spezialisierten rechtlichen Beistand holen. Es sind hier einige Punkte als sehr fraglich anzusehen und wir können dank unserer Erfahrung versuchen, die Zahlsumme zu reduzieren oder ganz zu verhindern. Es kommt hier jedoch auf den Einzelfall an.

Wir weisen darauf hin, dass für die Beauftragung eines Anwalts in einem solchen Fall, dieselben Gebühren wie für die Gegenseite anfallen. Fragt man sich, warum man dann überhaupt einen Anwalt beauftragen soll, so ist die Antwort ganz klar: Es ist eine Investition in Ihre Zukunft. Wenn Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgeben, so wird von dem abmahnenden Unternehmen stets überwacht, ob Sie sich daran halten. Passiert Ihnen auch nur eine kleine Unachtsamkeit, dann müssen Sie die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen. Dies kann im Laufe der Zeit sehr teuer werden. Entscheidend ist daher der Inhalt der von Ihnen abgegebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Unsere Arbeit besteht unter anderem darin, einen Konsenz zu finden, mit dem Sie die Geschäfte weiterhin sinnvoll abwickeln können sowie rechtlich das beste aus Ihrer Lage zu machen.

Nicht jede Abmahnung ist zudem berechtigt. Wir prüfen, ob dies überhaupt der Fall ist und zeigen Ihnen auch hier Lösungsmöglichkeiten, wie Sie sich verhalten können. Eventuell ergibt sich die Situation, dass Sie vom Abgemahnten plötzlich zum Abmahnenden werden. Dies haben wir bereits öfter erlebt. Da wir auf beiden Seiten gleichermaßen tätig sind, finden Sie in uns einen objektiven Partner, der Ihnen ohne eigene Involvierung Ihre Möglichkeiten aufzeigt.

Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

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