Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

16. März 2026

Werbeverbot für E-Zigaretten im Online-Shop

Urteil des OLG Bamberg vom 21.01.2026, Az.: 3 UKl 30/25 e

Das OLG Bamberg hat mehrere produktbezogene Werbeaussagen für E-Zigaretten in einem Online-Shop als unzulässige Werbung nach dem Tabakerzeugnisgesetz untersagt. Verboten wurden insbesondere Aussagen, die Geschmack, Eignung, Qualität, Aussehen oder einfache Handhabung anpreisen. Der Antrag blieb teilweise ohne Erfolg, soweit ein bloßes Produktbanner und die Preisangabe mit dem Zusatz „nur“ beanstandet wurden. Der Beklagten wurde eine Aufbrauchfrist bis zum 11.02.2026 eingeräumt.

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16. März 2026

„Antrag abschicken“ genügt nicht für Fluggastrechte-Abtretung

Urteil des LG Landshut vom 11.03.2026, Az.: 16 S 1469/25 e

Das LG Landshut hat die Berufung einer in Litauen ansässigen Fluggastrechte-Dienstleisterin zurückgewiesen. Die geltend gemachte Forderungsabtretung war unwirksam, weil der Online-Vertragsschluss mit Verbrauchern nicht den Anforderungen der Button-Lösung nach § 312j BGB genügte. Die Schaltfläche „Antrag abschicken“ reichte für einen zahlungspflichtigen Vertrag nicht aus.

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13. März 2026

SCHUFA-Speicherung nicht automatisch unzulässig

Urteil des BGH vom 18.12.2025, Az.: I ZR 97/25

Der BGH hat entschieden, dass Daten über erledigte Zahlungsstörungen bei einer Wirtschaftsauskunftei nicht allein deshalb sofort gelöscht werden müssen, weil eine Forderung beglichen wurde. Die für das Schuldnerverzeichnis geltende sofortige Löschung nach vollständiger Befriedigung des Gläubigers ist nicht ohne Weiteres auf private Auskunfteien übertragbar. Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und die Sache an das OLG Köln zurückverwiesen.

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13. März 2026

WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook unzulässig

Pressemitteilung zum Urteil des LG Berlin II vom 23.02.2026, Az.: 52 O 22/17

Das LG Berlin II hat WhatsApp untersagt, personenbezogene Daten von Nutzern und von Nichtnutzern an Facebook weiterzugeben, wenn die hierfür eingeholte Einwilligung in der beanstandeten Weise ausgestaltet ist. Außerdem darf WhatsApp bestimmte Bestimmungen der damaligen Datenschutzrichtlinie gegenüber Verbrauchern in Deutschland nicht in Verträge einbeziehen und sich darauf berufen. Den Antrag, Facebook zur Löschung bereits übermittelter Daten zu veranlassen und dies nachzuweisen, hat das Gericht abgewiesen.

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17. Februar 2026

LG Karlsruhe beanstandet Starlink-Checkout: Unklare Pflichtangaben, fehlerhafte Button-Gestaltung und Defizite beim Kündigungsprozess

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2026, Az. 13 O 25/25 KfH

Das LG Karlsruhe rügt im Online-Bestellprozess von Starlink mehrere verbraucherschützende Pflichtverstöße – von unklaren bzw. unvollständigen Informationen bis hin zur rechtlich problematischen Gestaltung des Bestellbuttons. Verbraucher müssen vor dem entscheidenden Klick so informiert werden, dass Preis, Leistung und Vertragsfolgen transparent und eindeutig erkennbar sind. Das Gericht nimmt zudem die Anforderungen an eine leicht auffindbare und einfach nutzbare Online-Kündigung in den Blick und macht deutlich: „Hürden“ im Digitalprozess gehen zulasten des Anbieters.

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22. Januar 2026

Terminfilter von Doctolib ist irreführend

Bild eines Kalenders, bei dem mehrere Seiten zu sehen sind. Sonntage sind rot markiert.
Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az.: 52 O 149/25

Auf der Plattform Doctolib kann der Filter auf „€ Gesetzlich / Versicherungsart/ Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung“ eingestellt werden. Da trotzdem Termine bei Privatärzten angezeigt wurden, klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Gericht schloss sich der Auffassung an, dass es sich dabei um eine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 2) Nr. 1 UWG handelt. Der angezeigte Warnhinweis, dass für gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme fällig wird, kann keine Abhilfe schaffen, weil durch das Anzeigen des Termins bereits die Irreführung verwirklicht wurde.

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20. Januar 2026

Kaufland wegen Mogelpackung verurteilt

Roter Mogelpackung-Stempel
Urteil des LG Heilbronn 8. Zivilkammer vom 10.09.2025 (Az.: Me 8 O 227/24)

Kaufland vertrieb unter einer Eigenmarke Tofu in einer Verpackung, welche einen größeren Verpackungsinhalt vortäuschte. Das LG Heilbronn stellte fest, dass diese zu große Umverpackung den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung irreführt und beeinflusst. Das Gericht bestätigt, dass der Verbraucher eine Füllmenge der Verpackung von zumindest mehr als zwei Dritteln Inhalt erwarten darf und verurteilt die Beklagte dies in Zukunft zu unterlassen.

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08. Dezember 2025

Zeitlicher Anwendungsbereich der DSGVO

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des OLG Naumburg vom 26.06.2025, Az.: 9 U 88/23

Der zeitliche Anwendungsbereich der DSGVO in "Scraping-Vorfällen" ist eröffnet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Datenschutzvorfall (die unzulässige Veröffentlichung der Daten im Internet) nach dem 25. Mai 2018 erfolgte. Entscheidende Anhaltspunkte können hierbei Berichte sowie Beschlüsse von Datenschutzbehörden sein. Denn sollte sich im Rahmen der Ermittlungen der Datenschutzbehörde ergeben, dass das Scraping innerhalb des zeitlichen Anwendungsbereiches der DSGVO erfolgte, sind diese Erkenntnisse umfänglich in die Bewertung miteinzubeziehen, so das OLG.

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01. Dezember 2025

REWE-Bonus Programm stellt unlauteren Wettbewerb dar

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Urteil des LG Köln vom 19.11.2025, Az.: 87 O 18/25

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen das Bonus-Programm der REWE Markt GmbH. Das LG Köln hat der Klage stattgegeben, da bei manchen Produkten nicht der Gesamtpreis ohne Angebot angegeben wurde. Dies stellt eine unlautere Werbung i.S.d. § 5a I UWG dar, da dem Verbraucher wesentliche Informationen zur Kaufentscheidung enthalten werden.

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01. Dezember 2025

Kein Markenrechtsverstoß, wenn Verbraucher Plagiate kaufen

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Urteil des LG Frankfurt am Main vom 27.08.2025, Az.: 2-06 O 238/24

Weil eine Frau eine gefälschte Louis Vuitton Tasche gekauft hatte, verlangte der Markeninhaber Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten von der Käuferin. Das LG Frankfurt am Main stellte nun aber fest, dass es kein Markenrechtsverstoß sei, wenn Verbraucher eine Fälschung für den privaten Gebrauch kaufen. Deshalb schulde die Frau weder Schadensersatz noch die Anwaltskosten des Markeninhabers.

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