Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Rechtsanwälte Frommer Legal wegen Urheberrechtsverletzung an den TV-Folgen „Rick and Morty – Pilot“ und „Rick and Morty – Ricksy Business“

02. Mai 2022
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Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc., ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Frommer Legal, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an den TV-Folgen "Rick and Morty - Pilot (Rick and Morty - School of Rick)" und "Rick and Morty - Ricksy Business (Rick and Morty - Die Monster-Party)" begangen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen

Aus dem Abmahnschreiben geht hervor, dass unser Mandant Inhalte der Warner Bros. Entertainment Inc. über seinen Internetanschluss mit Hilfe eines Filesharing-Programmes unerlaubt angeboten und an Dritte übertragen haben soll. Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe die TV-Folgen „Rick and Morty – Pilot (Rick and Morty – School of Rick)“ und „Rick and Morty – Ricksy Business (Rick and Morty – Die Monster-Party)“ bzw. Teile davon mithilfe des Filesharing-Protokolls bittorrent angeboten, übertragen und folglich einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Nach Angaben der Gegenseite seien die TV-Folgen als geistiges Eigentum der Warner Bros Entertainment Inc. durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne Erlaubnis dürften die Werke deshalb nicht kopiert oder zum Download angeboten werden.

Sofern unsere Mandantschaft nicht nachvollziehbar vortragen könne, dass eine andere Person die Rechtsgutsverletzung begangen habe, stünden nach Auffassung der Gegenseite Warner Bros Entertainment Inc. Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zu. Sie beruft sich deshalb auf einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen nach § 97 Abs. 1 UrhG. Weiterhin fordert sie unsere Mandantschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf, wobei ein vorformuliertes Musterexemplar dem Schreiben beigefügt ist.

Darüber hinaus macht die Gegenseite einen Schadensersatzanspruch gem. § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von EUR 800.- geltend. Weiterhin fordert sie unseren Mandanten zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 235,80 auf. Dieser Betrag errechnet sich aus einer 1,3 Gebühr des Gesamtgegenstandswerts in Höhe von EUR 1.800.-. Daraus ergibt sich eine Gesamtforderung der Gegenseite in Höhe von EUR 1.035,80.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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