Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Rechtsanwälte Frommer Legal wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Resident Evil: Welcome to Raccoon City“

01. Juli 2022
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Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc., ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Frommer Legal, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Resident Evil: Welcome to Raccoon City“ begangen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen

Aus dem Abmahnschreiben geht hervor, dass unser Mandant Inhalte der Warner Bros. Entertainment Inc. über seinen Internetanschluss mit Hilfe eines Filesharing-Programmes unerlaubt angeboten und an Dritte übertragen haben soll. Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe den Film „Resident Evil: Welcome to Raccoon City“ bzw. Teile davon mithilfe des Filesharing-Protokolls bittorrent angeboten, übertragen und folglich einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Es wird angegeben, dass die Rechte an dem Film der Warner Bros Entertainment Inc. zustünden. Ohne Erlaubnis dürfte das Werk deshalb nicht kopiert oder zum Download angeboten werden.

Sofern unsere Mandantschaft nicht nachvollziehbar vortragen könne, dass eine andere Person die Rechtsgutsverletzung begangen habe, habe die Warner Bros Entertainment Inc. – nach Auffassung der Rechtsanwälte Frommer Legal – Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. Sie beruft sich deshalb auf einen Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen nach § 97 Abs. 1 UrhG. Weiterhin fordert sie unsere Mandantschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf, wobei ein vorformuliertes Musterexemplar dem Schreiben beigefügt ist.

Darüber hinaus macht die Gegenseite einen Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 700.- geltend. Weiterhin fordert sie unseren Mandanten zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 235,80.- inklusive EUR 44,80.- Umsatzsteuer auf. Daraus ergibt sich eine Gesamtforderung der Gegenseite in Höhe von EUR 980,60.-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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