Abmahnung des Herrn Michael Staudinger durch Heldt Zülch Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

01. Juli 2022
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Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Michael Staudinger, ausgesprochen durch die Heldt Zülch Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf seiner Facebookseite durch eine angebliche öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbildes eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung des Herrn Michael Staudinger im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen auf seiner Facebookseite ein Lichtbild, wessen Urheber nach Angaben der gegnerischen Rechtsanwälte der Gegner sei, verwendet und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein Nutzungsrecht für das Lichtbild habe der Gegner unserem Mandanten angeblich nicht erteilt. Die Gegenseite ist deshalb der Auffassung, unser Mandant habe eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. § 19a UrhG begangen. Unsere Mandantschaft hätte laut der gegnerischen Rechtsanwälte bei einer sorgfältigen Überprüfung erkennen müssen, dass sie ein Bild ohne das notwendige Nutzungsrecht nutze. Dies gelte auch für den Fall, dass ein Dritter auf der Internetseite unserer Mandantschaft das Bild veröffentlicht habe.

Durch die gegnerischen Rechtsanwälte wird unser Mandant deshalb dazu aufgefordert, die vorgeworfene Rechtsverletzung umgehend und dauerhaft zu unterbinden. Dabei reiche nach Ansicht der Gegenseite die Entfernung des Lichtbildes auf der Facebookseite nicht aus. Unser Mandant müsse darüber hinaus eine strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, wobei ein vorformuliertes Exemplar der Abmahnung beigefügt ist.

Weiterhin ist die Gegenseite der Auffassung, ihr stünde ein Schadensersatzanspruch gem. § 97 Abs. 2 UrhG gegen unsere Mandantschaft zu, weshalb unser Mandant zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. EUR 200.- aufgefordert wird. Schließlich soll er ebenfalls für die Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 540,50 aufkommen, welche sich aus einem Gegenstandswert von EUR 5.000.- ergeben würden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Michael Staudinger

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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