Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH durch die ksp Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der ksp Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant in den sozialen Medien ein von der Gegenseite geschütztes Lichtbild veröffentlicht haben soll, ohne eine entsprechende Lizenz zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 2.000,00 aufgefordert. Zuzüglich fallen Dokumentationskosten (EUR 85,00) sowie Zinsen (EUR 1.227,55) an. Außerdem sei unser Mandant zur Begleichung der Rechtsverfolgungskosten von EUR 215,80 (zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale) verpflichtet. Insgesamt wird somit ein Betrag von EUR 3.548,35 gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der dpa Picture-Alliance GmbH
Jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.