Abmahnung von Stefan Richter durch die Kanzlei Richter Berlin wegen belästigender Werbung per elektronischer Post
Die Abmahnung von Stefan Richter im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Richter Berlin wird näher aufgeführt, dass unser Mandant E-Mails zu Werbezwecken versendete, nachdem die Gegenseite Waren über den Online-Shop unseres Mandanten bestellte, ohne dabei solchen Werbemails zugestimmt zu haben. Dies verstoße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Konkret wird sich dabei auf einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gestützt. Des Weiteren sei unser Mandant zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten (EUR 627,13) verpflichtet. Zuletzt ergebe sich ein immaterieller Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 Satz 2 DSGVO in Höhe von EUR 150,00.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Stefan Richter
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.