Abmahnung der Crash Your Sound GmbH durch die Rose & Partner Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Anstandslos & Durchgeknallt – Alles kaputt“

14. April 2025
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Uns liegt eine Abmahnung der Crash Your Sound GmbH, ausgesprochen durch die Rose & Partner Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen eines Kurzvideos auf Instagram eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung der Crash Your Sound GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rose & Partner Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen eines Kurzvideos auf der Social Media Plattform Instagram einen von der Gegenseite geschützten Musiktitel zu gewerblichen Zwecken abspielen ließ, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19a UrhG in Verbindung mit § 85 Abs. 1 UrhG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 40.000,00 geltend gemacht. Ferner sei unser Mandant zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten von EUR 1.907,10 verpflichtet. Diesen Betrag errechnen die Rose & Partner Rechtsanwälte anhand eines Gegenstandswertes von insgesamt EUR 70.000,00.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Crash Your Sound GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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