Wie beweise ich, dass ich der Urheber des Bildes bin?

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Laut Gesetz gilt grundsätzlich derjenige als Urheber, der auf dem Werk als solcher verzeichnet ist. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Ist auf dem Werk jedoch kein Urheber verzeichnet, so kann der Nachweis der Urheberschaft auch anders erbracht werden. Denkbar sind hierfür beispielsweise:

  • die Vorlage eines Negativs von dem entsprechenden Foto
  • die Vorlage der höher auflösenden Aufnahme
  • ein digitales Wasserzeichen auf dem digitalen Bild
  • die Vorlage von Originaldateien
  • die Vorlage der gesamten Serie, wenn nur einzelne Bilder verwendet wurden
  • die Hinterlegung des Bildes beim Anwalt
Kategorie(n): Bilderklau, Urheberrecht
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