Kann die Übernahme eines Textes auch rechtmäßig sein?
Die Übernahme eines fremden, urheberrechtlich geschützten Textes kann dann rechtmäßig sein, wenn der Urheber in die Textübernahme eingewilligt oder ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt hat. Bei Letzterem sind jedoch die gegebenenfalls durch den Urheber gesetzten Schranken zu beachten, da ein Nutzungsrecht auch räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden kann.
Ohne eine solche Zustimmung des Urhebers ist die Übernahme eines Textes auch dann rechtmäßig, wenn es sich bei dem übernommenen Teil um ein urheberrechtlich zulässiges Zitat handelt. Grundsätzlich können so einzelne Wörter, Sätze, Absätze oder in Ausnahmefällen sogar ganze Texte zitiert werden. Dabei muss jedoch stets beachtet werden, dass immer ein Zitatzweck vorliegen muss und der Urheber sowie der Fundort des entsprechenden Zitats angegeben werden muss (sog. Quellenangabe).