Kann der Urheber einem anderen Rechte an seinen Bildern einräumen?

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Ja. Der Urheber hat die Möglichkeit, einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf verschiedene Art und Weise zu nutzen (sog. Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht eingeräumt werden. Ein einfaches Recht gewährt dem Nutzungsrechtinhaber das Recht, das Werk auf die erlaubte Art neben anderen Personen zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Ein ausschließliches Recht hingegen gibt ihm das Recht, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen (einschließlich des Urhebers) zu nutzen. Dem Urheber kann jedoch ein Nutzungsrecht vorbehalten bleiben. Das Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

Kategorie(n): Bilderklau, Urheberrecht
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