Welche Rolle spielen so genannte Verwertungsgesellschaften im Urheberrecht?

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Nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz kann der Urheber in Deutschland die Wahrnehmung seiner Rechte an eine so genannte Wahrnehmungsgesellschaft ( z.B. GEMA, VG Wort, VG Bild und Kunst,… ) übertragen. Die Wahrnehmung der übertragenen Rechte erfolgt für Rechnung des Urhebers.

Kategorie(n): Urheberrecht
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