Kann ich von einem urheberrechtlich geschützten Werk eine Kopie für den Privatgebrauch anfertigen?
Das kommt darauf an. Grundsätzlich dürfen zum privaten Gebrauch auch von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien angefertigt werden. Aber: offensichtlich rechtswidrig hergestellte und öffentlich zugängliche Werke, wie beispielsweise urheberrechtlich geschützte Musikdateien im Filesharing-Netzwerk, sind auch für den Privatgebrauch verboten. Besonders in Bezug auf Daten aus Filesharing-Programmen ist Vorsicht geboten. Lesen Sie hierzu mehr ausführlich in unserer Rubrik Filesharing [LINK ZUR THEMENSEITE].
Besondere Bestimmungen über einzelne Arten von Werken können weitere Einschränkungen enthalten. Insbesondere für Computerprogramme sieht das Urheberrecht Beschränkungen im Bereich der Vervielfältigung vor.
Kategorie(n): Urheberrecht