Welche Rechte hat der Urheber eines Fotos bzw. Bildes?
Wird ein Bild ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers verwendet, so ist dies per se eine illegale Handlung. Die Rechte eines Urhebers, die dieser in einem solchen Falle geltend machen kann, sind in den §§ 11 ff. UrhG nicht abschließend aufgezählt. Im Falle des „Bilderklaus“ sind für die Praxis am wichtigsten:
- das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, § 13 UrhG,
- das Vervielfältigungsrecht, § 16 UrhG,
- das Verbreitungsrecht, § 17 UrhG,
- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, § 19a UrhG.
Kategorie(n): Bilderklau, Urheberrecht