Sind Bilder bzw. Fotografien per se geschützt oder muss man sie schützen lassen?

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Fotografien sind – wie jedes urheberrechtlich geschützte Werk – mit der „Schöpfung“, d.h. ab Entstehung urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht an einem Bild oder einer Fotografie muss gerade nicht registriert werden, wie dies bei einer Marke oder einem Patent durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt der Fall ist.

Fotografien sind immer urheberrechtlich geschützt. Selbst einfachste Schnappschüsse unterfallen dem Urheberrechtsschutz als sog. Lichtbild gem. § 72 UrhG, ohne dass es auf eine Schöpfungshöhe ankäme. Ist die Fotografie von ihrer schöpferischen Gestaltung sogar besonders aufwendig gestaltet worden, so ist es als sog. „Lichtbildwerk“ gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt.

Kategorie(n): Bilderklau, Urheberrecht
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