Darf ich Werke zitieren oder begehe ich damit eine Urheberrechtsverletzung?
Das Zitieren von urheberrechtlich geschützten Werken kann unter bestimmten Umständen zulässig sein. Gem. § 51 UrhG sind Zitate dann erlaubt, wenn sie durch den besonderen Zweck gerechtfertigt sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn das zitierte Werk als Beleg einer gedanklichen Bezugnahme dient. Die Zitierfreiheit umfasst daher nicht, ein Werk nur um seiner selbst willen zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen. Zu beachten ist dabei zusätzlich, dass das entsprechende Werk bereits veröffentlicht sein muss, in ein selbständiges Werk aufgenommen wird, dem wiederum eigener Schöpfungscharakter zukommt, und auch gem. § 63 Abs. 1 UrhG die Quelle deutlich angegeben wird.
Auch hier ist – wie so häufig – zu beachten, dass jeder Einzelfall anders gelagert ist, und daher von Fall zu Fall entschieden werden muss, ob eine Übernahme vom Zitatzweck gedeckt ist oder nicht.