Wer hat die Rechte an einem Bild bzw. einer Fotografie?
Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte ist zunächst der Urheber, § 7 UrhG. Der Urheber von Bildern bzw. Fotografien ist der Schöpfer des Werkes, also derjenige, welcher das Werk angefertigt hat.
Wenn man einen Fotografen, Grafiker oder Maler mit der Erstellung eines Bildes beauftragt, ist dieser zwar zunächst als Urheber des Bildes anzusehen. Aber selbstverständlich kann sich der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte einräumen lassen, um gleich einem Urheber nahezu alle Rechte geltend machen zu können.
Kategorie(n): Bilderklau, Urheberrecht