Ist für den Schutz ein Urheberrechts- oder Copyright-Vermerk erforderlich?
Für einen Schutz des Werkes ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass es als solches kenntlich gemacht wird; auch ist es nicht erforderlich, dass sich der Urheber als solcher kenntlich macht. Der aus dem anglo-amerikanischen Bereich stammende „Copyright“-Vermerk hat in Deutschland keine Auswirkung auf das Bestehen des Urheberrechts an einem Werk.
Allerdings ist ein entsprechender Urhebervermerk durchaus sinnvoll. Im Streitfall kann die Suche nach dem Urheber dadurch erleichtert werden. Zumindest auf Fotos und Bildwerken ist dieser relativ einfach zu erbringen. Ein solches Werk kann bspw. durch einen einfachen Schriftzug gut gekennzeichnet werden. Gerade auch bei einer Veröffentlichung ist somit für Nutzer sichergestellt, dass dieses Foto bzw. Bildwerk urheberrechtlich geschützt sein soll.