Kann ich diese Rechte auch verkaufen oder abtreten?
Anders als beim Urheberrecht an sich, können Verwertungs- und Nutzungsrechte sehr wohl verkauft oder abgetreten werden. Es gibt neben der Einräumung einzelner Nutzungsrechte auch die Möglichkeit, einem Dritten die ausschließlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Der Inhaber dieser ist dann unter Umständen auch gegenüber dem Urheber berechtigt, das Werk zu nutzen wie er es möchte bzw. wie es in einem entsprechenden Nutzungsvertrag vereinbart wurde.
Kategorie(n): Urheberrecht