Was wird durch das Urheberrecht geschützt?
Sowohl materielle als auch geistige Schöpfungen können urheberrechtlich geschützt werden. Der Schutz des Urheberrechts ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) normiert, welches bestimmt, dass Sprachwerke, Werke der Musik, pantomimische Werke, Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke, Filmwerke, sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Auch Datenbanken und Sammlungen werden urheberrechtlich geschützt, darüber hinaus auch bearbeitete Werke, sofern sie selbst die Voraussetzungen des Urheberrechtsschutzes erfüllen. Sogar der Aufbau bzw. die Gestaltung einer Webseite kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn ihre Aufmachung besonders originell ist und sich dadurch deutlich von dem Aufbau übriger Webseiten abhebt.