Welchen Schutzumfang bietet das Urheberrecht?
Das Urheberrecht bietet dem Urheber zum einen so genannte Urheberpersönlichkeitsrechte (Veröffentlichungsrecht, Anerkennungsrecht, Recht zur Unterbindung von Entstellungen des Werkes), darüber hinaus hält es auch eine Vielzahl an Verwertungs- und Nutzungsrechten (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und öffentliche Wiedergabe) bereit. Grenzen findet der Schutz des Urheberrechts in den gesetzlich vorgesehenen Schranken.
Kategorie(n): Urheberrecht