Macht es einen Unterschied, ob die Nutzung eines fremden Werks zu privaten oder zu gewerblichen Zwecken geschieht?

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Für den Privatgebrauch allein gibt es –anders als beim gewerblichen Gebrauch- diverse Nutzungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen etwaiger Verletzungen des Urheberrechts gegebenenfalls andere Folgen: während es im zivilrechtlichen Bereich für die Entstehung des Anspruch keine Rolle spielt, ob die Verletzung über den privaten oder den gewerblichen Bereich erfolgte, zieht eine gewerbliche Nutzung des geschützten Werks im strafrechtlichen Bereich eine Strafschärfung nach sich.

Kategorie(n): Urheberrecht
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