Darf ich in der Öffentlichkeit fotografieren, insbesondere bekannte Plätze und Wahrzeichen?
Kategorie(n): Social-Media-Recht, Urheberrecht
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Aufgrund der sog. Panoramafreiheit ist es erlaubt, Bauwerke und Skulpturen ohne Genehmigung zu fotografieren oder aufzunehmen und die Aufnahmen zu veröffentlichen, sofern die Aufnahmen von einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz angefertigt wurden. Diese dürfen dann neben der privaten Nutzung auch kommerziell verwendet werden. Allerdings gilt diese Panoramafreiheit nicht in allen Ländern. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland gibt es beispielsweise keine grundsätzliche Panoramafreiheit. Aufnahmen, die hier kommerziell genutzt werden sollen, dürfen daher nur mit Zustimmung eines Veranstalters angefertigt werden.
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