Habe ich einen Anspruch darauf, als Urheber genannt zu werden?

[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2331 mal gelesen
0 Shares

Ja, der Urheber kann festlegen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und wie eine Namensnennung zu erfolgen hat.

Kategorie(n): Urheberrecht
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a