Habe ich einen Anspruch darauf, als Urheber genannt zu werden?
Kategorie(n): Urheberrecht
Sie befinden sich hier: kanzlei.biz > FAQs > Urheberrecht > Habe ich einen Anspruch darauf, als Urheber genannt zu werden?
Ja, der Urheber kann festlegen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und wie eine Namensnennung zu erfolgen hat.
Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.