Kann ich fremde Inhalte aus dem Internet ganz oder teilweise für meinen eigenen Internetauftritt kopieren und/oder verwenden?

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Dies kommt entscheidend auf die Art der Verwendung und auf die Frage an, ob an diesen Inhalten ein Urheberrechtschutz besteht. Im Zweifel gilt jedenfalls: Jedes Werk, sei es musikalisch oder bildlich dargestellt, kann urheberrechtlich geschützt sein!

Kennt man den Urheber, bzw. ist dieser ohne Probleme auszumachen, so ist es durchaus sinnvoll, sich bei diesem bezüglich der Nutzung eines Werkes zu erkundigen und sich gegebenenfalls ein Nutzungsrecht einräumen zu lassen. Oftmals wissen allerdings auch die Webseitenbetreiber nicht, wer Urheber ist und besitzen selbst kein entsprechendes Nutzungsrecht. Wichtig ist, dass Sie nicht „gutgläubig“ im Hinblick auf das Bestehen eines Urheberrechts einer Person sein können, sondern sich vielmehr selbst darüber vergewissern müssen, ob der Lizenzgeber über die Rechte verfügt, die er vorgibt zu besitzen.

Ob im Einzelfall das Setzen eines Deep-Links, die Einbindung fremder Inhalte im Rahmen von Framing oder Embedding oder die bloße Verlinkung urheberrechtlich unbedenklich sind, hängt von einer konkreten Prüfung ab. Im Zweifel gilt: lieber die Finger davon lassen!

Kategorie(n): Internetrecht, Urheberrecht
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