Wer hat die Rechte an einem Text?
Inhaber aller Nutzungsrechte ist der Urheber, § 7 UrhG. Der Urheber von Texten ist der Autor.
Wenn man einen Ghostwriter mit der Erstellung eines Textes beauftragt erhält der Auftraggeber (fast) alle Nutzungsrechte an dem Text und kann deshalb gleich einem Urheber (fast) alle Rechte geltend machen.
Kategorie(n): Textklau